Hi,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Denkanstöße.
Der einzige Kommanditist unserer GmbH & Co. KG ist ab 30.6. auch zur Geschäftsführung berechtigt, damit wird die bisher rein gewerblich geprägte KG entprägt und ist fortan nur noch vermögensverwaltend (hier Vermietung & Verpachtung) tätig.
Mein Problem, wie bilde ich das ab?
- Die Entprägung gilt als Betriebsaufgabe und führt zur Aufdeckung der stillen Reserven. Buche ich die Entnahme des Grundstücks zum gemeinen Wert dann zum 30.6. (nur) in der Steuerbilanz?
- In der Handelsbilanz buche ich das Wirtschaftsjahr bis zum 31.12. dagegen komplett "normal" durch?
- Steuerrechtlich erfolgt ab dem 1.7. dann nur eine Einkünfteermittlung nach § 21 EStG, dementsprechend auch keine Anlage EÜR und keine E-Bilanz
Ist das so möglich und sinnvoll? Oder gibt es da einen besseren Weg?
Vielen Dank vorab!