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Elektronische Einsprüche - #K0008047/074

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letzte Antwort am 31.10.2022 07:27:42 von s_seibold
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s_seibold
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@Simone_Klinner 

 

#K0008047/074 Elektronischer Einspruch

 

Das Problem ist leider nicht gelöst. Die Erfassung des Landes 'Deutschland' hilft nicht weiter. Ich bitte dringend um Lösung des Problems. 

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Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
bodensee
Allwissender
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Kann ich nicht bestätigen, hatte am Freitag 3 oder 4 Einsprüche rausgeschickt wurden alle problemlos übermittelt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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s_seibold
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Ich nutze PartnerASP, sodass es nicht an meiner Software liegen sollte. Bei mir funktioniert der elektronische Einspruch auch heute wiederholt nicht, obwohl ich für das Mandat in der Vergangenheit bereits einen elektronischen Einspruch einlegte und sich die Stammdaten seither nicht geändert haben. Die Sonstige Nachricht funktioniert dagegen. Das Problem liegt vermutlich an der Optik: Im elektronischen Bescheid habe ich keinen Zugriff auf die Adressdaten; bei der Sonstigen Nachricht kann ich die Adressdaten öffnen und ändern. 

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo s_seibold,

 

der elektronische Einspruch zieht die Adressdaten des Mandanten aus den Zentralen Mandantenstammdaten. Hier müssen alle Angaben vollständig sein.  

Die Fehlermeldung weist daraufhin, dass Angaben in der Adresse des Steuerpflichigen sowie ggf. des Ehegatten in den Zentralen Stammdaten fehlen oder z. B. dass ein Postleitzahl nicht im Feld für eine ausländische Postleitzahl erfasst ist.

Die Sonstige Nachricht zieht die Adressdaten des Mandanten aus der Steuererklärung.

 

Prüfen Sie die Angaben in den Zentralen Stammdaten. Wenn die Fehlermeldung immernoch kommt, melden Sie sich zur Problembehebung bei uns im Programmservice.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

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GLH
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Haben Sie von den Stammdaten dann auch die korrekte Adresse in die Einkommensteuer übernommen bzw. sind im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung die Adressen korrekt?

 

Bei mir ging es erst nachdem ich den Stammdatenabgleich gemacht hatte.

 

Die Plz hatte bei der Ehefrau gefehlt.

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s_seibold
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@Susanne_Goetz 

 

Ich habe den Fehler, der bei DATEV liegt, gefunden:

Für die "ELSTER Sonstige Nachricht" holt sich DATEV die Stammdaten korrekt aus den Mandantenstammdaten "Hauptstraßenadresse". Diese Stammdaten fließen auch korrekt in die Einkommensteuererklärung ein.

Beim "ELSTER Einspruch" dagegen holt sich DATEV die Stammdaten aus der Korrespondenzadresse. Die Korrespondenzadresse liegt in meinem Fall auch in Deutschland, weswegen ich nicht zusätzlich "Deutschland" als Land erfasst hatte. Nachdem ich nun in der Korrespondenzadresse zusätzlich "Deutschland" erfasst hatte, geht der Einspruch (wenngleich leider mit der falschen (Korrespondenz-)Adresse). 

@DATEV Bitte die Stammdaten für den "ELSTER Einspruch" aus der Hauptstraßenadresse (nicht Korrespondenzadresse!) ziehen, welche auch als Stammdaten in die Einkommensteuererklärung fließen!!! 

 

@GLH Danke, Ihr Hinweis auf Stammdatenabgleich hat mich indirekt zum Fehler geführt.  

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
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letzte Antwort am 31.10.2022 07:27:42 von s_seibold
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