Guten Morgen,
bislang hatten wir keine Probleme beim Abruf der Bescheide etc.
Seit Kurzem, bekommen wir die Elsterbenachrichtigungen zum Hinweis der Bereitstellung SonstSchreiben - was bislang kein Problem darstellt. Aber abrufen können wir die Schreiben nicht, es steht nichts bereit.
Nach Rückfragen beim FA kam nachfolgende Mail.
Allerdings hat eine andere Dame vom FA gesagt, das Problem wäre nicht nur bei uns.
Hat jemand auch dieses Problem oder eine Lösung, bevor ich mich direkt an DATEV wende?
Mittlerweile fehlen einige Schreiben deren Ankündigung ich bereits habe.
"Hallo Frau Hofmann,
eine Kollegin der OFD Frankfurt am Main hat den Vorgang geprüft und mitgeteilt, dass der Vorgang in unseren Systemen erfolgreich verarbeitet wurde. Die Datenart "DIVASonstige Mitteilungen" hat den Status "bereitgestellt".
Von unserer Seite aus sind keine Fehler ersichtlich.
Die OFD regt an, dass sich das Steuerbüro mit dem Softwarehersteller in Verbindung setzt.
Mögliche Fehlerursache könnte eine Filterung der Datenart in Datev sein. Evtl. ist die Datenart "DIVASonstige Mitteilungen" vom Abruf ausgeschlossen."
Vielen Dank
Das Thema habe ich ( @Sabine_Enachescu ) in den Bereich Steuern und Expertisen verschoben.
Guten Morgen,
Ich bin auch im Amtsbereich OFD Frankfurt am Main. Bislang wurden bei mir auch die sonstigen Schreiben ohne Probleme übermittelt.
Abholung in EO classic über Dokumentenkorb.
Was nutzen Sie denn genau?
EO Comfort - Abholung über den Dokumentenkorb
Sorry, da bin ich dann raus. Vielleicht dann doch einen SK aufmachen.
Hallo @a_hofmann ,
derzeit gibt es in Hessen Probleme beim Abruf Sonstiger Schreiben. Die Problematik ist in Analyse.
Im Moment sieht es so aus, dass die Sonstigen Schreiben finanzamtsseitig ohne das Attribut "Untervollmacht" bereitgestellt worden sind.
Die Sonstigen Schreiben können mit der SmartCard für Berufsträger oder dem Kammermitgliedsausweis eines vertretungsberechtigten Berufsträgers abgerufen werden. Falls ein Abruf dennoch nicht möglich ist, fordern Sie in dringenden Fällen das Sonstige Schreiben beim zuständigen Finanzamt auf Papier an.
Wenn das Problem geklärt ist, informieren wir Sie in diesem Community- Post.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG