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Elektronische Übermittlung Belege an das Finanzamt

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letzte Antwort am 07.01.2022 10:37:59 von Ursula_Wolrab
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Gaby_Schurm
Beginner
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Mit dem Programm ELSTER kann man jetzt Belege an das Finanzamt übermitteln; bietet Datev das auch an?

olafbietz
Meister
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Aktuell funktioniert das nur in Bayern. Ab dem 18.11.2020 dann auch in den übrigen Bundesländern.

fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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geht das auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung, bzw. gibts da einen Trick?

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m_brunzendorf
Fachmann
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@fruchtzwerg  schrieb:

geht das auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung, bzw. gibts da einen Trick?


 

Laut Info-Datenbank ist es nicht möglich:

 

 


@https://apps.datev.de/dnlexka/document/9272984 schrieb:

Mit dem Programm Belegnachreichung können Sie Belege digital an das Finanzamt übermitteln. Die Belegnachreichung ist möglich für Belege zur Einkommensteuer (inkl. beschränkte Steuerpflicht), Gesonderten - und einheitlichen - Feststellung, Anlage EÜR, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und zur Umsatzsteuererklärung.


Viele Grüße

fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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okay, danke, vielleicht kommt das auch noch 🙂

VG

kathleenschellmann
Einsteiger
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Gibt es denn jetzt die Möglichkeit, bei Übermittlung der UStVA Belege mit einzureichen oder nachzureichen?

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martin65
Meister
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Hallo @Gaby_Schurm 

 

Ja. Im Einkommensteuerprogramm unter dem Programmpunkt Belegnachreichung  (Mandant; Kommunikation mit dem Finanzamt) ist das schnell erledigt.

 

Gruß

 

Martin Heim

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kathleenschellmann
Einsteiger
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Ok, ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass es die gleiche Steuerart sein muss, hab aber auch gerade gesehen, dass das dem FA nicht mit übermittelt wird.

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

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DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Wolrab
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

Die Übermittlung einer Belegnachreichung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ist seitens der Finanzverwaltung derzeit nicht geplant . Ohne konkrete Schnittstelle, können wir einen solchen Dienst leider nicht anbieten.

 

Die Sonstige Nachricht kann dafür verwendet werden. Voraussetzung dafür ist eine Steuern-Leistung.
Wenn Umsatzssteuervoranmeldungen gemacht werden ist eine Umsatzssteuererklärung meist sowieso vorhanden. Darüber kann die Sonstige Nachricht auch zur USt-VA gestellt werden.

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letzte Antwort am 07.01.2022 10:37:59 von Ursula_Wolrab
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