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Einkommensteuer - digitale Belege aus DMS

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letzte Antwort am 09.06.2023 16:20:12 von deusex
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ich habe heute mit der Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung begonnen. Beim öffnen der Funktion "digitale Belege" bin ich fast aus den Schuhen gekippt...

 

In der Liste der DMS Belge werden mir sämtliche Korrespondenzen des betreffenden Kalenderjahres sowie Abschlussunterlagen etc. angezeigt. Kurz und knapp: Mir wurden sämtliche Dokumente aus DMS als "nicht vorsortiert" angezeigt ob sie nun Einkommensteuerrelavant sind oder nicht.

 

Die Filtereinstellungen für DMS oder Meine Steuern zu verwenden, finde ich keine praktikable Lösung!

 

Kann jemand sagen wo ggf. Einstellungen angepasst werden müssen oder hat sich Datev beim letzten Update mal wieder selbst abgeschossen?

wwinkelhausen
Meister
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wwinkelhausen_0-1686226666138.png

 

Meinen Sie diese Einstellungen?

Dinosaurier
theo
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Bei uns ist die zusätzliche Anzeige der Dokumente aus DMS seit neuestem kanzleiweit aktiviert. Das möchten wir nicht.

Wo kann man das abstellen? @Datev?

in dubio pro theo
wwinkelhausen
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Müsste funktionieren, wenn Sie den bei mir im Bild ausgegrauten Schalter umlegen, laut dem blauen i scheint das dann kanzleiweit zu gelten.

Dinosaurier
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Der Button ist lt. Datev Info Termin Jour Fixe eine mandantenspezifische Einstellung. Ich habe vergessen zu fragen, wie man das generell wieder deaktiviert.   

Die DMS-Anzeige in Meine Steuern war auf einmal drin u. keiner weiss wieso. Wir möchten es abschalten.

in dubio pro theo
wwinkelhausen
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Und warum braucht man dann das Recht für die kanzleiweiten Einstellungen, um den Schalter betätigen zu können?

Dinosaurier
theo
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Eines Tages werd ich doch @metalposaunist IT-Forensiker. Wenn ich Button verschiebe, wirkt sich das zumindest auf alle meine Bestände aus. Kanzleiweit müsste man dann noch überprüfen 🙈🙉

in dubio pro theo
metalposaunist
Unerreicht
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Kann ich nichts zu sagen. Aufgrund des Feedbacks von @deusex zu meineSteuern und diverser Threads mit "Unzulänglichkeiten" haben wir vom Einsatz erstmal abgesehen und machen ESt Erklärungen wie bisher auch: kanzlei.land hat ebenfalls eine Vorsortierfunktion; das ist unser zentrales Kommunikationstool und das Mandat braucht nicht noch ein Tool und unterschreiben / freigeben kann man wirklich smart mit milia.io statt mit FZO aus 1543. 

 

Das ganze Thema ESt ist vollkommen eckig; nicht rund; nicht smart und überzeugt uns noch nicht - Potential hat es aber. Unser Kanzleifokus liegt aber auch nicht auf der Erstellung von ESt. 

 

Daher: Alles weiß ich im DATEV Universum auch nicht. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
deusex
Allwissender
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@metalposaunist  schrieb:

... und unterschreiben / freigeben kann man wirklich smart mit milia.io statt mit FZO aus 1543. 

 

M.E. erfüllt weder die "smarte" Unterzeichnung via milia.io & Co., noch die Freizeichnung von DATEV das Schriftformerfordernis gem. §150 AO für die Steuererklärungen !

 

Ob nun FZO aus 1543, spielt ja primär keine Rolle, so lange es praktisch ist und das ist es, aber ein wesentliches Manko in FZO ist eben die mangelnde Protokollierung der "Unterschrift", da lediglich ein Hinweis-Email erstellt wird, dass der Mandant eine Steuererklärung für eine Mandantennummer freigezeichnet hat. 

Im "Ernstfall" muss erst langwierig über den Sendestatus abgeglichen werden, ob die Telenummer auch die valide Steuererklärung betrifft, da diese bspw. nicht in der Bestätigungs-Mail ausgewiesen ist. Somit ist ein Abgleich der freigezeichneten Steuererklärung zur tatsächlich Übersandten nur über Umwege möglich.

 

Auch die Vereinbarung zur Freizeichnung online, dass ein Ehegatte oder ein Gesellschafter im Namen aller Beteiligten "freizeichnen" kann, sollte persönlich von allen unterzeichnet sein und ist fragwürdig, es sei denn . . .

 

. . . wir decken dies alles mit qualifizierten, elektronischen Signaturen (QES) ab, was jedoch in allen Belangen deutlich aufwändiger als eine fortgeschrittene, elektronische Signatur (FES) wäre.

 

Das personalisierte ELSTER-Zertifikat für Selbsterklärer kommt der QES ja schon recht nah, ist aber für den Kanzleieinsatz raus.

 

Wir bewegen uns hier im rechtlichen Nebel, denn je mehr ich mich mit der Thematik der digitalen Signaturen beschäftige, desto mehr Zweifel ergeben sich.

 

Im Moment bezweifle ich sehr, dass wir uns mit milia/docusign oder DATEV/Freizeichnung bzw. FP Sign im rechtlich trockenen Terrain bewegen . . .

 

Möglicherweise sehe ich das auch zu Verbissen und "man kann sagen", dass Freizeichnung online auf Grund der Beschaffenheit und der Sicherheitsmedien für die Steuererklärung ausreichend sei.

Dann kann man aber ebenso gut auch behaupten, dass die fortgeschrittene, elektronische Signatur mindestens genauso sicher ist und man könnte auf FZO verzichten und wie bspw. in milia das Freizeichnungsdokument der jeweiligen Steuererklärung signieren; das kann ich dann aber auch wiederum über mein FP Sign und benötige kein Drittprogramm und habe stets aktualisierte Dokumente in der DMS/DokVerw.

 

Mich würde interessieren, wie sich Steuerberaterkollegen zu Freizeichnung online oder Alternativlösungen positionieren, die im Prinzip KEINE qualifizierten, elektronischen Signaturen gem. §126a BGB sind und ob uns ggf. §87d (2) AO "retten" kann; denn dann würde ja auch die "fortgeschrittene, elektronische Signatur" ausreichen.

 

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letzte Antwort am 09.06.2023 16:20:12 von deusex
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