Hallo,
im Mantelbogen unter Kirchensteuer erfolgt der Hinweis, dass die KiSt auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer), die in der Anlage KAP erfasst sind, .. bei der Berechnung den Sonderausgaben zugerechnet werden; ein Ausweis erfolgt im Mantelbogen (zutreffend) nicht.
Ich verstehe den Sinn nicht. Die Folge ist, dass meine ESt-Berechnungen über Datev dann nicht stimmen. Im meinem Fall hatte mein Mandant rd. EUR 1.500 an Kirchensteuer auf Gewinnausschüttungen zu entrichten. Die Übernahme in den Mantelbogen erfolgte zutreffend (ohne diese EUR 1.500). Die Berechnung weist aber einen um EUR 1.500 überhöhten Sonderausgabenabzug aus. Wie kann man das zutreffend steuern?
Michael Kettl
Hallo Herr Kettl!
Wenn die Gewinnausschüttung tarifbesteuert wird (eventuell Wahlrecht), dann bleibt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe abzugsfähig.
Bei Abgeltungsteuer ist die Kirchensteuer nicht abzugsfähig; bei Tarifbesteuerung wird die Kirchensteuer vom ESt-Programm an die richtige Stelle eingesteuert.
mfg
wsw
Hallo wsw,
das ist mir schon klar. Nur wenn diese nicht als Sonderausgabe abzugsfähig ist, im Mantelbogen das auch zutreffend wiedergegeben wird, warum wird diese bei der Berechnung dann als abzugsfähig behandelt???
mfg
Michael Kettl
Hallo,
ich setz noch "einen drauf":
bei der Gewinnausschüttung handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen (Betriebsaufspaltung). Ich habe jetzt festgestellt, dass die Steuerabzugsbeträge in der Detailerfassung Anlage KAP von mir falsch erfasst wurden (anzurechnende Steuern aus Beteiligungen Zeile 47-49 statt 53-55). In diesem Fall ist die Kirchensteuer voll als Sonderausgabe abzugsfähig. Ausweis im Mantelbogen und Berechnung laufen konform.
Trotzdem bleibt das Problem grundsätzlich bestehen. Durch meinen falschen Eintrag wäre ich gar nicht darauf gestoßen. Sobald Abgeltungswirkung greift, sollte die Berechnung zutreffend ablaufen.
mfg
Michael Kettl
Mir ist bewusst, dass bei der Datev zur Zeit etliche andere Themen im Fokus stehen, ABER ...
Wie kann es sein, dass dieses Thema nach über 4 Jahren noch immer besteht und keine Lösung angeboten wird?
Ist der betroffene Kundenkreis durch eine Vielzahl an Kirchenaustritten womöglich zu klein?
Hallo sheyer,
wie wswhausmeister bereits im Februar 2017 geantwortet hat, erfolgt die Berücksichtigung der auf Kapitalerträge einbehaltenen Kirchensteuer als Sonderausgabe abhängig von der Besteuerung der Kapitalerträge:
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Siehe auch 2. Beitrag zur Kirchensteuer Problematik:
Gibt es hierzu inzwischen Neuigkeiten?
Das Finanzamt setzt immer nur die Daten vom Steuerkonto (eDaten) an.
Hallo xyzmic,
die oben veröffentlichte Antwort vom 16.11.2021 ist immer noch aktuell.
Die Finanzverwaltung hat auch in den amtlichen Vordrucken zur ESt-Erklärung für VZ 2023 an der beschriebenen Logik nichts verändert.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Vielen Dank @Stephan_Hirsch