Hallo,
im Mantelbogen unter Kirchensteuer erfolgt der Hinweis, dass die KiSt auf Kapitalerträge (Abgeltungssteuer), die in der Anlage KAP erfasst sind, .. bei der Berechnung den Sonderausgaben zugerechnet werden; ein Ausweis erfolgt im Mantelbogen (zutreffend) nicht.
Ich verstehe den Sinn nicht. Die Folge ist, dass meine ESt-Berechnungen über Datev dann nicht stimmen. Im meinem Fall hatte mein Mandant rd. EUR 1.500 an Kirchensteuer auf Gewinnausschüttungen zu entrichten. Die Übernahme in den Mantelbogen erfolgte zutreffend (ohne diese EUR 1.500). Die Berechnung weist aber einen um EUR 1.500 überhöhten Sonderausgabenabzug aus. Wie kann man das zutreffend steuern?
Michael Kettl