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ESt Programm: Datenbestand nach Trennung, Scheidung oder Tod

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letzte Antwort am 20.08.2020 09:57:42 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Bei jedem ESt Fall von Verheirateten kommt irgendwann ein Veranlagungszeitraum, bei dem der eine Ehepartenr durch Getrenntleben, Scheidung oder Tod aus dem Datenbestand ausscheidet oder neu angelegt werden muss.

Leider ist das programmseitig stiefmütterlich (sorry: unvollkommen;-) gelöst worden.

Bankverbindungen der Ehefrau oder V+V Objekte aus der Detailerfassung werden nach Löschen der Ehefrau automatisch dem Ehemann zuordnet:d3.JPG

 

Im Fall des Todes mag das oft zutreffend sein, beim Getrenntleben oder der Scheidung sicher nicht. Ein Profiprogramm für Steuerberater dürfte deshalb nicht nur ein vollgestopfes Hinweisfeld ausgeben

SteuerberaterKöln_0-1597143475435.png

sondern intelligent fragen, ob die Übertragung des Vermögens auf den Ehepartner erfolgen  soll oder nicht.

 

Leider wird auf den Übergang von einer Zusammenveranlagung auf eine Einzelveranlagung gar nicht der Fall des dauernden Getrenntlebens als Beispiel angeführt, sondern nur Scheidung oder Tod. 

Hier könnte ein Begriff mehr hilfreich sein.

 

bodensee
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Lieber Kollege, 

 

dieser Wunsch ist nachvollziehbar aber nur soviel dazu: 

 

die  Datev entwickelt das EST Programm schon lange nicht mehr weiter, weil es in die Jahre gekommen ist und durch etwas Neues was auch immer vermutlich Browserbasiert unter Einbezug von mysteuern entwickelt. 

 

Ob ich das noch erlebe - keine Ahnung. 

 

Solche Prozesse sind leider bei der Datev extrem schwerfällig und dauern ewig - gefühlt unendlich. 

 

Das von Ihnen geschilderte Problem ist seit xx Jahren bekannt. ( nicht nur uns hier in der community sondern auch der Datev) . 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Gelöschter Nutzer
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@bodensee  schrieb:

 

... die  Datev entwickelt das EST Programm schon lange nicht mehr weiter, weil es in die Jahre gekommen ist und durch etwas Neues was auch immer vermutlich Browserbasiert unter Einbezug von mysteuern entwickelt. ... 


Lieber Herr Kollege,

da haben Sie leider recht; leider vergesse ich das hin und wieder und hoffe doch noch auf eine Erleuchtung in Nürnberg .. und nicht nur bei angeblich revolutionären optischen Verbesserungen des Programms.

 

 

Hier noch ein aktuelles Stirnrunzeln:

Unter Hinweise und Fehler kommt immer, wenn man die VaSt Daten übernommen hat, dieser Hinweis:

 
 

est1.JPG

 

Wenn man die Meldung anklickt kommt in 99,9% der Fälle:

est2.JPG

 

Heute habe ich bei einer Bescheidprüfung gesehen, dass offensichtlich ein Mitarbeiter eine Meldung bei der VaSt Übernahme ignoriert hatte. Das wurde aber in den Hinweisen nicht gesondert vermerkt, sondern erst beim Sprung in die Liste stand nun:

est3.JPG

 

Super 😞 , das hätte wohl als ernst zu nehmender Hinweis einen Platz im Fehler und Hinweisprotokoll verdient gehabt.

 

Noch besser wäre natürlich, wenn dieser Zuschuss in das richtige Feld in der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen worden wäre:

Zeile 27:

est4.JPG

 

Aber das wird wohl erst die Generation nach uns erleben ...

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 27
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... noch etwas, was mich ärgert und bestimmt mal eine Mandantin zu recht süffisant monieren wird....

in den Berechnungslisten steht immer noch 1) Steuerpflichtiger und 2) Ehefrau. Auch wenn die Finanzverwaltung borniert ist, könnte die Datev da ja wohl Ehemann und Ehefrau schreiben. Und das betrifft nicht nur Fälle wie den, den ich gerade vor mir liegen habe, wo der Ehemann gar nichts verdient und die Ehefrau € 300.000 p.a.

Den Ehemann dann als Steuerpflichtiger zu bezeichnen, passt nicht.

bodensee
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Auch das natürlich alte Zöpfe. 

 

Aber auch die Fin.verwaltung bzw. die Bundesregierung konnte sich im gendertechnischen Wahnsinn offensichtlich nicht durchringen nur steuerpfl. Person ( Person A und Person B zu benennen.) Sondern es taucht im Formular immer noch Ehemann und Ehefrau auf. 

 

Sorry als ob das wichtig wäre.

 

Aber so sind wir halt. Und die EU macht es nicht besser nur so am Rande Zeitungsartikel der letzten Woche , die Fahrradstraße hier in KN darf nicht mehr in blau bemalt werden, weil inzwischen gibt es wohl eine EU Verordnung die das blau nur für Parkplätze vorsieht => die Fahrradstr. wird jetzt türkis. 

Wenn nun alle bestehenden übermalt werden haben wir ein schönes Arbeitsbeschaffungsprogramm. 😂

Mein Reaktion wir haben Probleme !

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Gelöschter Nutzer
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Dass es anders geht, beweist z. B. das Programm WISO.

 

Dort heißt es bei Ehegatten:

 

grafik.png

 

Und bei einer getrennten Veranlagung:

 

grafik.png

 

Und man staune, bei einer Einzelperson heißt es sogar folgerichtig:

 

grafik.png

 

Und das sogar ohne eine Gebührenerhöhung. 😂

 

Wie immer gilt:

 

Es geht alles, man muss es nur wollen.

 

Aber wahrscheinlich finden Sie keinen Programmierer, der die Vorlagen überarbeiten kann.

 

Gruß Achilleus

 

 

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eliansawatzki
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Und erst der Service bei Buhl...

 

https://de.trustpilot.com/review/www.buhl.de

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. @eliansawatzki ,

 

das Sie sich als Verteidiger der DATEV natürlich sofort melden, ist mir völlig klar.

 

Ich kann nur sagen:

 

8 Verbesserungsvorschläge eingebracht und innerhalb von 2-3 Monaten umgesetzt.

 

Das soll erst einmal die DATEV nachmachen.

 

 

Nachtrag:

 

Hotline für Probleme habe ich nie benötigt. Bei Problemen gibt es ein aktives Forum und meist lag es an einem Missverständnis meinerseits, weil das Programm neu war.

 

Gruß Achilleus

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eliansawatzki
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Ich recherchiere einfach erst, bevor ich mir meine Meinung bilde. Ich würde mich auch nicht als „Verteidiger der DATEV“ bezeichnen. Ich bin eher Realist und beurteile etwas immer im Gesamtkontext.

 

In einem Forum gibt es verschiedene Ausprägungen von Charakteren. Da gibt es auch diejenigen, die den ganzen Roman schlecht finden, weil auf Seite 347 im letzten Absatz ein Komma fehlt. Leider haben die es aber In der Regel auch nicht zum Autor geschafft, um es besser zu machen - egal wie es ist - die Teilnehmer hier gewöhnen sich doch aneinander. 

 

Letztendlich verweist mein Link auf ein neutrales Portal - die Meinungsbildung überlasse ich dem Lesenden.

 

 

 

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Gelöschter Nutzer
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@eliansawatzki  schrieb:

Ich recherchiere einfach erst, bevor ich mir meine Meinung bilde. 


Die Post beziehen sich aber auf WISO Kaufmann (was wirklich grottig ist) etc.. Ich spreche aber von der Steuererklärung und da muss DATEV erst einmal aus das tiefe Loch 1997 rauskriechen.

 

Sie vergleichen also Äpfel mit Birnen.

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eliansawatzki
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Das kann ich so leider nicht erkennen - es geht um die komplette Produktpalette. Gleich im ersten Beitrag von 31.07.2020 geht es um das von Ihnen angepriesene Produkt. 

Aber naja, wenn eine Spaltenüberschrift den Ausschlag gibt - dann muss es Premium sein.

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bodensee
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Wieso gerade 1997 (ist das Steuerprogramm von damals ?) . 

 

Nur um auch nicht Buhl Data bzw. Wiso in den Himmel zu loben. Bis 2005 habe ich die Steuererklärung darüber abgewickelt und bin dann zu Datev gewechselt, weil lt. Hotlinde Buhl es egal war das man Grenzgänger nicht richtig - sprich die Berechnung war falsch, es gab nicht die richtigen Eingabemöglichkeiten, das wußte Buhl- ein Änderung vermutlich bis heute erfolgt. 

 

Inzwischen gibt es die Anlage N-Gre auch auf Elster. 

 

Nur falsche Berechnungen wollte ich nicht und bei der Datev , zwar mehr manuelle Arbeit- aber dafür wenn alles richtig erfasst war seit 2006 richtige Berechnungen. 

 

Vielleicht gibt es auch bei Steuerprogrammen Wellenbewegungen wie Sinuskurven. 

 

Es hat zwar viele Mangos aber im Großen und Ganzen bin ich mit den Datev Steuerprogrammen zufrieden. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Also das DATEV-Steuerprogramm hat lt. des Impressums in der Hilfe das Licht im Jahr 1997 erblickt, also kam es direkt aus der DOS-Welt und hat sich bis heute nicht weiterentwickelt.

 

Auch schaffte es DATEV bis vor kurzem es noch nicht einmal, Einzelaufstellung per Elster zu übermitteln, obwohl es von Elster schon lange diese Möglichkeit gab. Auch wird der Anwender heute noch vielfach in eine Excel-Aufstellung gezwungen, die man auch nicht übermitteln kann.

 

Des Weiteren ist DATEV ein Programm für Steuerberater, aber von Beratung ist hier überhaupt nichts erkennbar.

 

Wo ist denn hier die Was-Wäre-Wenn-Berechnung oder die Voraberfassung für das nächste Jahr. Das ist heute Stand der Technik und wir diskutieren bis heute darüber und werden es nicht bekommen, weil wie gesagt, die Datenstrukturen noch aus DOS stammen und nie weiterentwickelt worden.

 

Ich will und ich kann die beiden Anbieter nicht voll miteinander vergleichen, da sich DATEV an Steuerberater wendet und hier ein viel höheren Anspruch an sich stellen muss. Und keine Software ist fehlerfrei, aber wenn Anwender sich beschweren, dann liegt es oftmals an der Ungeduld oder an dem steuerlichen Unwissen, wie etwas zu behandeln ist. Es ist nicht immer die Software schuld.

 

Ich arbeite seit 2017 mit WISO-ESt. und etwas Besseres gibt es nicht. Die Anzahl der Assistenten und Einzelaufstellung ist echt beeindruckend. Das es aber z. B. keine KSt.-Erklärung gibt oder das die GuE-Erklärung nur den einfachen Ansprüchen genügt, ist nicht Schuld der Software, sondern liegt an der Zielgruppe, die den Funktionsumfang den DATEV abdeckt nicht benötigt.

 

Mir ging es auch nur um die Anmerkung, dass DATEV sich bei den kleinsten Änderungen immer komplett verweigert, was nicht einsichtig ist.

 

DATEV muss ja bis heute sämtliche Ausdrucke immer erst nach Word exportieren, damit wir überhaupt noch eine Auswertung bekommen.

 

Gruß Achilleus

 

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martin65
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Ich frage mich schon lange, warum für Ehegatten (eigentlich) nur 1 Datenbestand erfasst wird.

 

Könnten nicht mindestens 2 Datenbestände (plus jedes Kind) unabhängig von einander angelegt werden? Eigentlich wird nur bei der Veranlagung von Ehegatten im Einkommensteuerprogramm die beiden Datensätze benötigt und zusammengerechnet. Im ESt-Programm könnte dann entschieden werden, wer Steuerpflichtiger 1 oder 2 ist. Die Einkünfte und abzugsfähigen Teile müssen sowieso getrennt ermittelt werden. 

 

Zuordnungen von gemeinsamen Einkünften (z.B. V+V) könnten dann separat ermittelt und anschließend prozentual verteilt werden. 

 

Es ist mir schon oft passiert, dass auf der Geburtstagsliste namentlich der Ehegatte (Frau) auftaucht. aber mit dem Geburtstag des Steuerpflichtigen (Mann). Insbesondere bei den Fällen, bei denen die Frau das Unternehmen führt und unsere Hauptmandantin und der Ehemann nur "schmückendes" Beiwerk ist. Der Name des Mandanten  in unseren Stammdaten lautet in diesen Fällen auf die Ehefrau. Wenn die Ehegatten auch noch unterschiedliche Nachnamen haben, wird es noch komplizierter.

 

Schönen Freitag noch.

 

Martin Heim

 

 

 

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einmalnoch
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Eigentlich hat DATEV das in der EO (ZMSD) mit den Adressaten und der Verknüpfung zum Mandat gar nicht so schlecht konstruiert. Das Konstrukt wurde aber nicht konsequent durchgehalten und schon gar nicht die leistungserstellenden Programme darauf angepasst. So leben wir immer noch in der Steinzeit der mehrfachen Datenhaltung - Hoch lebe der Datenabgleich mit all seinen Unzulänglichkeiten.

 

Diese Unzulänglichkeiten treten bei Ehegatten extrem deutlich zu Tage weil das, politisch gewollte, Weltbild der Finanzverwaltung (nein, wir wollen keine Zusammenveranlagung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften) auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts trifft, bei Eheleuten nicht immer eitel Sonnenschein herrscht (Scheidung), ein Ehepartner im Ausland arbeitet und dort seinen Hauptwohnsitz hat (Einzelveranlagung), eine Einzelveranlagung beantragt wird oder ein Ehepartner verstirbt.

 

Die Auffassung der Finanzverwaltung war schon immer, dass der Ehemann als Steuerpflichtiger bezeichnet wurde, zur Vermeidung von Konflikten oder Fehlern wurde die Nomenklatur übernommen. Anfangs war es vermutlich schwierig die Szenarien abzubilden, heute sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten in sich bergen wenn in den Steuerprogrammen entsprechende Funktionalitäten eingebaut werden.

 

Auch die EO muss nachgeschärft werden, bei einer Einzelveranlagung entstehen 3 Steuernummern, in der EO sind diese nicht zu verwalten. Auch eine seit Jahren geforderte Anpassung in der ZMSD.

 

Wie gesagt, eigentlich ist es grundsätzlich vorhanden, mit Einstellung von "pro" vor Fertigstellung werden diese Baustellen vermutlich nicht mehr angefasst.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. @martin65,

 

so einfach ist die Steuerwelt dann nun auch nicht. Denken Sie alleine an die vielfältigen Aufteilungsmöglichkeiten von Sonderausgaben, agB und Handwerkerkosten. Dazu ist nun einmal ein Datenbestand notwendig.

 

Ich kenne auch kein Steuerprogramm, welches zwei Datenbestände pflegt. Wie soll es auch anders sein?

 

Gruß Achilleus

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martin65
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In der Einkommensteuererklärung muss an nahezu jeder Position eingegeben werden, wer die Kosten getragen hat bzw. die Einkünfte erzielt hat. Entweder gibt es 2 Spalten oder es muss angehakt werden, wer die Kosten getragen hat. 

 

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Gelöschter Nutzer
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@einmalnoch  schrieb:

 

Auch die EO muss nachgeschärft werden, bei einer Einzelveranlagung entstehen 3 Steuernummern, in der EO sind diese nicht zu verwalten. Auch eine seit Jahren geforderte Anpassung in der ZMSD.

 

Wie gesagt, eigentlich ist es grundsätzlich vorhanden, mit Einstellung von "pro" vor Fertigstellung werden diese Baustellen vermutlich nicht mehr angefasst.


Ich weiß auch nicht, ob es so zielführend ist, sämtliche Steuernummern, also auch die bei einer getrennten Veranlagung zugewiesenen, in der Stammdatenverwaltung zu verorten. Wir haben ja jetzt schon einen inflationären Verbrauch von Daten. Und wenn ich mir vorstelle, diese würden auch noch in der Schriftguterstellung alle mit aufgelistet werden, dann steigt da nun gar keiner mehr durch.

 

Stellen Sie sich nur einmal eine Personengesellschaft vor. Da sind

 

a) die PersGes.

b) die natürlichen Personen mit Ihren persönlichen Steuernummern

 

Würde DATEV hier wenigstens ein Riegel vorschieben und die natürlichen Personen ausblenden, dann wäre es ja gut. Ich habe bis heute nicht begriffen, warum ich diese Stammdaten habe, wenn ich einen Brief an die KG schreiben will.

 

Gruß Achilleus

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Gelöschter Nutzer
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@martin65  schrieb:

 


Aber nicht die SoA, Handwerkerkosten und agB die von beiden bezahlt wurden. Wollen Sie hier diese alle von Hand aufteilen?

 

Bei den Handwerkerkosten können Sie diese sogar noch prozentual unterschiedlich verteilen.

 

Gruß Achilleus

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Gelöschter Nutzer
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@bodensee  schrieb:

...aber im Großen und Ganzen bin ich mit den Datev Steuerprogrammen zufrieden. 

 


grundsätzlich ja, denn das wichtigste ist m.E., dass das Programm richtig rechnet und damit eine Beratung überhaupt erst ermöglicht. Trotzdem sind solche Trivialitäten wie "Steuerpflichtiger" statt "Ehemann" ärgerlich. gerade weil es Kleinkram ist. Viele Mandanten können die hochgeistigen Überlegungen und Gestaltungen ihres Steuerberaters nicht beurteilen; Kleinigkeiten fallen aber auf.

Wenn meine Mandantin sich durch die Lahmheit der Datev nur als Anhänsel "des Steuerpflichtigen" behandelt fühlt, ist das einfach blöd. Da erscheinen so dolle Marketingaktionen und Absichtserklärungen wir Barcamps, agile Softwareentwicklung, Umfirmierung des Vorstands und der Mitarbeiter zu CEO xy  nur wie heiße Luft.

Wie kann sein, dass jahrelang ein Steuerprogramm PRO versprochen und entwickelt wird, dann dessen Scheitern verkündet wird und vor Jahren die Weiterentwicklung des aktuellen Progammes versprochen wird, tatsächlich aber nichts passiert (da wird die Datev natürlich widersprechen, denn das Layout wurde epochal geliftet und ein Vorjahresdatenbestand kann nun schreibgeschützt aufgerufen werden.)

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Gelöschter Nutzer
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

ich stimme Ihnen da voll und ganz zu.

 

Was ich noch einmal testen müsste, wie sich WISO verhält bei gleichgeschlechtlichen Ehen. Das kann ich aber erst heute Nachmittag machen. 🤔

 

Gruß Achilleus

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Gelöschter Nutzer
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Und ganz genderkonform die Lebenspartnerschaften:

 

grafik.png

 

Was will man mehr.

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Gelöschter Nutzer
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Und ganz genderkonform die Lebenspartnerschaften:

 

grafik.png

 

Was will man mehr.


Was ist daran besser? Bei einer Partnerschaft (egal ob Mann/Frau oder gleichgeschlechtlich) ist die Unterteilung in Steuerpflichtiger und Lebenpartner / Ehefrau unpassend. 

 

Das Finanzamt ist in seinen Formularen übrigens schon weiter:

SteuerberaterKöln_0-1597417873954.png

 

Bloß die Datev benutzt unverändert weiter Steuerpflichtiger und Ehefrau statt steuerpflichtige Person bzw. Person A oder B.

Da es ja nur um Berechungslisten geht, dürfe es den guten DatevprogrammierInnen auch keine Schwierigkeit bereiten, dort statt Steuerpflichtigem und Ehefrau einfach die Namensvariablen auszugeben, die inzwischen auch in den Kopfzeilen verwendet werden. Aber natürlich nur dann, wenn man sich an den Code noch rantraut. 

 

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Gelöschter Nutzer
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Da der Steuerpflichtige männlich ist, ist der Lebenspartner ebenfalls männlich. Von daher stimmt die Formulierung. Gleiches gilt natürlich für weiblich.

 

Nicht geklärt und dazu habe ich keine Lust, ist die Formulierung für das dritte Geschlecht.

 

Man mag mich mit Steine bewerfen, aber ich bin der Meinung, es gibt nur 2 Geschlechter. Aber das ist ein anderes Thema, was wir hier nicht erörtern wollen. Ein jeder möge sich seine eigene Meinung bilden. 😏

 

Gruß Achilleus

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bodensee
Allwissender
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Mir ist das alles zuviel Gender. 

 

Soll doch die Finanzbehörde genauso wie Datev einfach ganz einfach Person A und Person B  bitte geschlechtsneutral dann ist diverse genauso abgedeckt wie das irgendwann noch aufploppende 4. Geschlecht. 

 

In der Hoffnung das Person gendertechnisch ok ist. 

 

Schönes Wochenende in die Runde. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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@bodensee  schrieb:

Mir ist das alles zuviel Gender. 

Es geht mir nicht um Gender, sondern um die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau... und da kann die Datev endlich mal bei einer gemeinsamen Steuererklärung von Eheleuten die Begriffe Steuerpflichtiger für Ehemann und Ehefrau als Anhängsel durch die Namen ersetzen. 

Das gilt auch für die Vorbelegung des Dateinamens; statt Max Mustermann 2019 kann da ja wohl Max Mustermann und Maxi Musterfrau 2019 verwendet werden. Was würden die Männer unter unseren Mandanten wohl sagen, wenn Max Mustermann seine Steuererklärung als PDF "ESt Maxi Musterfrau 2019" von uns erhalten würde? 

 


@bodensee  schrieb:

Soll doch die Finanzbehörde genauso wie Datev einfach ganz einfach Person A und Person B   

Die Finanzverwaltung macht das schon, nur die Datev nicht 😞

Person A und B ist allerdings nur bei der Finanzverwaltung auf den Blankoformularen in Ordnung; da das Datevprogramm die Namen weiß, kann man die zur besseren Lesbarkeit auch ausgeben.

 

Ich meine, dass müsste über 100 Jahre nach den ersten Emanzipationskämpfen in Deutschland wirklich nicht mehr diskutiert werden, sondern einfach geändert werden .. und bitte nicht das Todschlagargument: Es gibt Wichtiges... 

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Gelöschter Nutzer
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SteuerberaterKöln_0-1597910168375.png

 

ESt Programm 2019: Liebe Datev, auch da wäre der Begriff Ehe/Lebenspartner statt Ehefrau wohl langsam mal angebracht

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letzte Antwort am 20.08.2020 09:57:42 von Gelöschter Nutzer
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