Hallo,
das Dokument 9275565 zeigt mit Stand 15.04.2021 eine doch recht lange Liste mit Übermittlungseinschränkungen seitens des Elster Moduls.
Gibt es eine Übersicht wann das Elster Modul welche Übermittlung zulässt? Und natürlich auch wann DATEV dieses Modul einsetzt.
Wir schreiben den 15.04.2021 und in den angekündigten SRs steht kein Hinweis auf eine Aktualisierung des Elster Moduls.
Btw. das Dokument 1018663 auf welches im Dokument 9275565 mit: "Aktuelle Informationen zum Stand der Einschränkungen für ELSTER finden Sie..." verwiesen wird datiert vom 15.03.2021. Das nenne ich mal aktuell.
wow ! .. eine laaaange Liste
... wäre es nicht einfacher aufzuzählen, was nicht eingeschränkt ist ?
Ich halte das für eine Liste von Prüfkriterien im ERIC-Modul, die eine Übermittlung grundsätzlich ausschließen. Mit einer Aktualisierung des ERIC-Moduls würde ich in den Fällen nicht rechnen.
Und wenn ich die Liste so überfliege, ist da auch kein Punkt dabei, den ich so aktuell benötige, um eine Erklärung elektronisch einzureichen...
Anlage R mit Nachzahlungen für Vorjahre ist schon ein Fall der gar nicht mal so selten ist. Andererseits sind einige Fälle auf der Liste schon echte Exoten.
Und die Anlage R mit Nachzahlung konnte in den Vorjahren übermittelt werden.
Ironie am Rande: die Daten wurden per vorausgefüllter Steuererklärung angeliefert und von DATEV sauber "einsortiert".
Eine einfache Nachzahlung reicht aber nicht, damit es nicht übermittelt werden kann:
ESt-Erklärungen mit Renten-Nachzahlungen für mehrere Jahre, die die laufenden Rentenzahlungen übersteigen
Und Nachzahlungen, die die laufenden Zahlungen übersteigen habe ich seltener in den Erklärungen.
Das ESt Programm sagt "Fehler" -> keine Übermittlung.
DATEV sollte einen Fahrplan liefern wan die Übermittlung stattfinden kann, die Finanzverwaltung liefert alle Zeitpläne zur Fertigstellung der Schnittstelle an die Softwarehersteller. Und ich hätte gerne Informationen zu wann ich mir die Übermittlung auf Termin legen kann.
Informationsbeschaffung könnte so einfach sein.
@einmalnoch schrieb:Das ESt Programm sagt "Fehler" -> keine Übermittlung.
Das ist nicht gut. Da sollte DATEV tatsächlich mal gucken, ob dies so richtig ist und das Programm ggf. noch mal anpassen.
Push
Hallo.
Hilft Ihnen eventuell dieses Dokument als kleine Übersicht etwas weiter?
Viele Grüße
Vielen Dank @m_brunzendorf für den Hinweis, leider sind die schon genannten Dokumente dort auch verlinkt und zur ESt ist da auch nichts weiter gesagt.
Der Hinweis von @Uwe_Lutz lässt evtl. auf einen Fehler in der Prüfroutine schließen, aber wer weiß das schon.
Hallo einmalnoch,
die Liste in Dok.-Nr. 9275565 gibt in erster Linie die Einschränkungen wieder, die durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung verursacht sind. Diese Einschränkungen sind in der Liste mit einem Stern gekennzeichnet.
Die meisten dieser Einschränkungen bestehen bereits seit Jahren (siehe z. B. die nahezu identische Liste der ELSTER-Einschränkungen für VZ 2018 in Dok.-Nr. 9264108 ). Kurzfristig ist daher bei vielen Sachverhalten eher keine Änderung von Seiten der Finanzverwaltung zu erwarten. Vermutlich auch deshalb, weil die aufgeführten Sachverhalte aus Sicht der Finanzverwaltung eher selten auftreten.
Der von Ihnen erwähnte Fehler im Programm DATEV Einkommensteuer wird wahrscheinlich folgender sein:
"Bei der verknüpften Rente sind Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre und/oder Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre, für die § 34 EStG anzuwenden ist, erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Prüfen Sie die Eingaben und deaktivieren Sie ggf. die elektronische Datenübermittlung."
Wenn das Programm DATEV Einkommensteuer den Fehler nicht ausgeben würde, würde das ELSTER-Modul die elektronische Datenübermittlung mit Ausgabe des folgenden Fehlertextes verhindern:
"Fehler (RAV_bAV[1]/Leist_AV_betr[1]/Einz[1]/E1804701[1]):
In Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro angegebener Rente nur eine Leistung nach § 22 Nummer 5 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung) eingetragen werden (Angaben zur 1. Rente, Anlage R-AV / bAV der steuerpflichtigen Person / des Ehemannes / der Person A)."
Die Prüfung auf miteinander verknüpfte Leibrenten/Leistungen mit Angaben zu Nachzahlungen für mehrere Jahre nimmt das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung erst ab VZ 2020 vor. Wie Sie bereits festgestellt haben, konnten Erklärungen mit diesen Angaben bis VZ 2019 noch elektronisch übermittelt werden.
Die erwähnte Verknüpfung von Leibrenten/Leistungen finden Sie in der Erfassungsmaske zur Rente auf der Registerkarte Allgemeine Angaben in der Zeile Der aktuelle Ordnungsbereichs-Eintrag gehört als Teilleistung zu folgendem Ordnungsbereichs-Eintrag:
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
vielen Dank für die Erläuterung für die Gründe die die Übertragung verhindern.
Nun gibt es verschiedene Lösungsansätze von denen die papierbehaftete Übersendung ausscheidet, es sind Einkünfte vorhanden die zu einer elektronischen Übertragung verpflichten.
Also Handarbeit und die Rente in ihre Bestandteile zerlegen => Arbeitsbeschaffung durch die vorausgefüllte Steuererklärung aufgrund der abgerufenen Daten.
Daraus leiten sich Fragen ab:
Ein Programmanbieter der sich Premiumpreise erlaubt darf auch gerne Premiumprodukte mit entsprechendem Service liefern.