Hallo Alle zusammen,
ich und meine Kollegen stoßen regelmäßig an unsere Grenzen hinsichtlich der ertragsteuerlichen Beurteilung welche Pauschale Wertermittlung anzuwenden ist.
Manchmal sind die Herstellerrechnungen oder die Schwackeabfragen undurchsichtig oder weichen voneinander ab.
Könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen, wie ich ein Hybridauto zutreffend in die richtige Pauschalierung bringe, bzw. wo ich die Werte finde mit denen ich dann in das Gesetz schauen kann ?
Gibt es irgendwo eine Auswertung bei Schwacke, den Herstellern und o.Ä. ?
Oder kann ich Rückschlüsse vom Kennzeichen (mit E oder ohne E) auf den Prozentsatz ziehen ?
Liebe Grüße
Hier steht eigentlich alles, was man dazu wissen muss. Wo hakt´s denn genau, was sich nicht aus den Fahrzeugdaten und der Preisliste des Hersteller ermitteln lässt?
Ja die rechtliche Einordnung etc. ist klar.
Aber wenn ich regelmäßig nur einen Fahrzeugschein zu einem neuen PKW habe konnte ich bisher über die Fahrgestellnummer eine Abfrage über Schwacke machen, sah den (richtigen) BLP und alles was ich benötigt habe.
Jetzt mache ich eine Abfrage und stelle mir die Frage:
Wo sehe ich z.B. die Elektroreichweite, CO²-Emmisionen die maßgebend für die suche im Gesetz sind ?
Also auf welche Angaben kann ich vertrauen ?
Wenn der Hersteller z.B. Reichweite xy angibt und die stimmt aber nach WLTP nicht überein.
Ich suche nach einer wirtschaftlicheren Variante
Die CO²-Emmisionen stehen in der Zulassung Teil 1 - V.7
In der Regel reicht das für die Einordnung.