abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Digitale Bescheide prüfen (Vorgehensweise)

4
letzte Antwort am 16.10.2025 13:30:38 von T_Ahmad
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ninabauer
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
761 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wir möchten in der Kanzlei jetzt auch auf den Empfang von digitalen Bescheiden umsteigen (bisher nutzen wir nur den elektronischen Bescheidabgleich).

 

Bisher wurden die Bescheide im Posteingang erfasst und anschließend ins elektronische Fristenkontrollbuch eingetragen. Danach bekam der Bescheid noch einen Bescheidprüfungsstempel, der vom zuständigen Sachbearbeiter ausgefüllt wurde, also Datum der Prüfung, ob i.O. oder nicht und ob ein Einspruch eingelegt wurde. Zusätzlich wurden noch die einzelnen Positionen abgehakt.

 

Wie handhabt ihr das jetzt in der Praxis mit den digitalen Bescheiden?

 

Abhaken digital (könnte man in Nuance-pdf mit der Schreibmaschinenfunktion - finde ich aber etwas umständlich) Ausfüllen eines digitalen Stempels 

oder nur ein Geprüft-Stempel analog wie beim Buchen in DUO?

 

Mit freundlichen Grüßen

Interceptor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
734 Mal angesehen

@ninabauer  schrieb:

.... 

oder nur ein Geprüft-Stempel ...


Nur ein Stempel. Ich fand das vor Jahren schon gruselig wenn manche Kollegen auf dem Papierbescheid jede einzelne Zahl (am besten noch mit rotem Stift) abgehakt haben (sieht ja aus wie ein Kirmesplakat).

 

mfg

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 5
713 Mal angesehen

Oder gar nicht auf Mandanten-Unterlagen rumkritzeln. Der Geprüft-Status ergibt sich aus dem Anschreiben.

in dubio pro theo
Interceptor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 5
683 Mal angesehen

Der "Stempel" bzw. die Annotation ist nur für den internen Gebrauch. Der Mandant bekommt den ohne Annotationen (denn was weiß ich denn schon, wo der ggf. das behördliche Dokument vorlegen muss).

 

mfg

T_Ahmad
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
636 Mal angesehen

Entweder nur in PFB in dem Tab Bescheidprüfung den Bearbeitungsstand setzen, oder zusätzlich noch mit einem PDF Programm einen digitalen Stempel aufs Dokument packen, wenn man möchte, dass der Mandant den Bescheid mit Geprüft-vermerk erhält.

Letzteres setzt DATEV DMS voraus, damit die Revisionierung des Dokuments erfolgen kann.

 

Grundsätzlich sollte sich der Prozess um das Programm Post, Fristen und Bescheide drehen. Eine beispielhafte Prozessbeschreibung habe ich in der Vergangenheit mal verfasst:

https://www.datev-community.de/t5/Office-Management/Digitale-Bescheide-Workflow-vom-Bescheidabruf-bis-zur-Zustellung/m-p/444355/highlight/true#M26609

 

4
letzte Antwort am 16.10.2025 13:30:38 von T_Ahmad
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage