Hallo,
ich möchte für einen Mandanten ESt-Erklärungen aus den vergangenen Jahren berichtigen. Die Berichtigung betrifft jeweils nur einzelne Anlagen.
Ist es möglich, nur diese Anlagen zu berichtigen und neu per DATEV an das FA zu übermitteln oder muss ich die komplette Erklärung (mit den geänderten Anlagen) neu übermitteln?
Ist es bei DATEV überhaupt möglich, elektronisch noch ESt-Erklärungen vor 2016 zu übermitteln? Ich kann eine Leistung für diese Jahre gar nicht mehr anlegen.
Vielen Dank!
Hallo,
eine Teilantwort: Nach meiner Kenntnis ist es nur möglich, Anlagen EÜR einzeln zu übermitteln.
Viele Grüße.
Hallo maloudie,
Sie können nur die komplette ESt-Erklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Ausnahme ist – wie von 0815 geschrieben – lediglich die Anlage EÜR (inkl. Anlagen AVEÜR und SZ). Dieser Anlagenverbund wird von der Finanzverwaltung als „eigene Steuerart“ behandelt und kann daher auch aus dem Programm DATEV Einkommensteuer ab VZ 2013 bei Bedarf isoliert übermittelt werden.
Die elektronische Datenübermittlung mit DATEV Einkommensteuer ist aktuell für VZ ab 2009 möglich. Voraussetzung ist, dass das Programm mit der jeweiligen Jahresversion installiert ist. Prüfen Sie z. B. im Installations-Manager über „Produkte | Produktübersicht“, ob der Eintrag „ESt classic“ bzw. „ESt comfort“ für das gewünschte Jahr vorhanden ist und in der Spalte „Installiert ein „Ja“ angezeigt wird. Geht es um einen der VZ 2004 - 2012, muss das „Sammelpaket“ mit der Bezeichnung „ESt 2004-2012 classic/comfort“ installiert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo zusammen,
würde auch gerne nur eine einzelne Anlage übermitteln (Anl. V). Könnte ich nicht einfach die bereits vorhandene vollständige ESt-Erklärung im Rechenzentrum sichern, dann alle nicht benötigten Anlagen löschen, Erklärung übermitteln und dann die Daten aus dem RZ wieder einspielen??
Beste Grüße
@AK21 schrieb:Hallo zusammen,
würde auch gerne nur eine einzelne Anlage übermitteln (Anl. V). Könnte ich nicht einfach die bereits vorhandene vollständige ESt-Erklärung im Rechenzentrum sichern, dann alle nicht benötigten Anlagen löschen, Erklärung übermitteln und dann die Daten aus dem RZ wieder einspielen??
Beste Grüße
Dann erhält das FA eine neue Erklärung nur mit dem Mantelbogen und der Anlage V und alle anderen Anlagen als "gibt es nicht mehr" übermittelt.
Das klingt nicht so, als ist dies das, was Sie wolen.
ok... auch blöd...
Dann bleibt tatsächlich nur der Weg über die gesamte Erklärung...
Dankeschön!
Bei Korrekturen einzelner Anlagen exportiere ich diese als PDF-Datei und übermittele sie für den entsprechenden VZ über die Elsterschnittstelle an das Finanzamt, entweder als Sonstige Nachricht oder als Belegnachreichung, wenn die Korrektur mit einer Nachfrage mit dem Finanzamt in Verbindung steht.
Ja genau. Ich habe gerade einfach beim FA nachgefragt, wie ich es am besten machen soll: PDF der gewünschten Anlage als sonstige Nachricht übermitteln... muss anscheinend sowieso manuell erfasst werden, wenn es schon einen Bescheid gibt...