Hallo,
ich drehe mich gerade im Kreis... Bei einem Mandanten ist die getrennte Veranlagung von Ehegatten im VZ 2016 günstiger. Bisher wurden die Mandanten zusammen veranlagt. Ich sag jetzt mal Steuernummer 022 123 45678. Jetzt wird umgeschaltet auf getrennte Veranlagung. Da taucht der Fehler auf, dass die Finanzamtsnummer bei der Ehefrau nicht erfasst sei. Logisch, da bisher die beim Ehemann gespeicherte Steuernummer verwendet wurde.
Erfasst man die gleiche Steuernummer bei der Ehefrau, kommt der Fehler, dass die Nummern nicht identisch sind und die Übermittlung daher nicht möglich ist. Man soll - mangels separater Steuernummer - die Übermittlung ohne Steuernummer vornehmen. Wie zuvor geschildert geht das aber nicht wegen fehlender FA-Nummer. Also in den Stammdaten nur das Finanzamt hinterlegen und Steuernummer leer lassen. Jetzt sind eigentlich alle Fehler weg - aber: Es ist nun keine Bereitstellung zur späteren Übermittlung an das Finanzamt möglich. Menüpunkt ist ausgegraut. Eine sofortige Übermittlung scheint möglich ist aber nicht gewollt, da wir uns zuvor die Unterschrift des Mandanten einholen. Wir stellen immer vorher bereit, damit sich die Telenummer nicht mehr ändert.
Hat das schon mal jemand gehabt und kennt ggfs. eine Lösung? Habe das Problem parallel dem Teamservice gemeldet. Dieser scheint aber im Moment im Bereich Steuern völlig überlastet zu sein.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
LG
Udo
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo nochmal,
zunächst ein Lob an den Teamservice!!! Aus den angekündigten mehreren Tagen wurde nun ein paar wenige Minuten 🙂
Fakt ist: authentifizierte Übermittlung geht nur über direktes Senden (auch mit Termin) aber nicht mit Bereitstellung. Liegt daran, dass im Arbeitsplatz derzeit nur eine Zeile zur Übermittlung dargestellt werden kann. Bei getrennter Veranlagung müssten es aber zwei Zeilen sein (je Ehegatte eine... könnte ja sein, dass getrennt übermittelt werden soll).
Thema erledigt... Vielleicht hilft es mal jemand, der vor dem selben Problem steht.
Frohes Arbeiten noch...
LG
Udo
Hallo Herr Kubatov,
das ärgerliche daran ist, dass man auch die Bescheiddaten nicht auf elektronischem Weg zurück erhält.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Hallo Frau Fitschen,
da muss ich widersprechen: bei mir kamen bisher auch bei getrennter Veranlagung die elektronischen Bescheiddaten zurück (Niedersachsen), d.h. die sog. Bescheidabgleichs- oder -prüfungsliste aus PFB. Oder meinten Sie den elektronischen Bescheid? Den nutze ich aktuell noch nicht.
Dass das Senden mit Bereitstellung bei getrennter (bzw. Ehegatten-Einzel)Veranlagung nicht funktioniert, ist aber nach wie vor sehr ärgerlich und sollte aus meiner Sicht dringend angepasst werden.
Grüße
S. Koch
Baden Württemberg:
Mal geht der Bescheidabgleich bei Einzelveranlaung mal nicht- ich habs aufgegeben eine Logik herauszubekommen.
Sehr häufig gehts nicht, hängt vermutlich mit der Vollmachtsdatenbank zusammen die bei Ehepaaren mit Einzelveranlagung sehr große Probleme hat.
Aber ich pflichte Ihnen sofort bei, die aktuelle Berbeitung in Datev ist nicht sehr vorteilhaft.
a) Die Berechnung was ist besser kann nur erfolgen wenn alle DAten von Partner 1und 2 erfasst sind. Was wenn nicht beide Partner beim gleichen Stb sind ? Eine einfache Simulation ist nicht möglich.
b) Übermittlung an die Fin.verw. ist korrekt nicht möglich wenn nur 1 der beiden vom StB vertreten werden. Ich behelfe mir dann mit einer normalen Einzelveranlagung und händischer Simulation was ist besser, was rechnerisch durchaus je nach Fall anspruchsvoll ist.
c) die Vollmachtsdatenbanken funktioniern in disem Fall nicht oder nicht richtig ( dies wiederum abhängig vom Bundeslang - Förderalisimus lässt grüßen.
d) der Bescheidabgleich funktioniert auch nicht