Hallo,
kann mir jemand sagen, wie sich der Betrag "Nicht ausgeglichene Verluste ohne Aktienverluste" errechnet?
Und wie wird der Betrag "Nicht ausgeglichene Aktienverluste" vom Programm errechnet?
Eigentlich müsste das Programm doch die (verbliebenen) Verluste aus dem Vorjahr wissen, oder muss ich die irgendwo eingeben? (Lt. Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer zum 31.12. des Vorjahres).
Und falls hier gerade ein Profi i.S. Kapitaleinkünfte mit liest, was mache ich mit:
- "Nebenkosten der Transaktionen" (Kosten)
- "finanziellen Anpassungen für overnight Positionen" (Kosten),und
- "Plattformgebühren"?
Fallen die (sozusagen) "unter den Tisch"?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In der Anlage KAP (NICHT Kapitaleinkünfte Detailerfassung) ganz runter scrollen, dort sind die Verlustvorträge, werden normalerweise bei Neuanlage der Erklärung aus dem Vorjahr übernommen.
Ok, ja. Danke für die Antwort.
Nur, wie ermittelt sich der Betrag in der "Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen"?
Ich kann das rechnerisch nicht nachvollziehen.
WOW,
ich weiß schon warum hier niemand was zu sagt.
Inzwischen kann ich es nachvollziehen.
Wer diese Formulargestaltung, Rechenwegskonzeption (von Hinten durch die Brust ins Auge, aber von hinten aufgezäumt) und das Programm dem folgend geschrieben hat, der sollte aus meiner Sicht dringend, dringend, dringend, zum Arzt gehen.
Wo kann ich die Saldenvorträge der verbliebenen Verluste zum Ende des Vorjahres, als die Vortragswerte zum 01.01. eingeben?
Das Programm muss doch irgendwo rechnen:
Verlustvortrag 01.01.18
./. Verlustverrechnung 2018
= Endbestand Verlust / Verlustvortrag Ende 2018
in der Kap-Anlage ganz unten stehen keine Werte. Soll ich dort jetzt einfach die selbst ausgerechneten Werte zum Ende des Jahres eintragen?
Wie ist die Programm - "Logik" (oder das was sich so schimpfen will)?
Sind gerade alle beim Arzt...
Hoffentlich ist das ein sehr, sehr, sehr guter Arzt.
🙂
Ist noch jemand an etwas anderem als Debattensiegen, zum Beispiel "Arbeitsvergebnissen" (und dann auch noch verwertbaren) Interessiert?
Oder ist die Programmabhängigkeit das Maß aller Dinge?
Im Ernst, die Darstellung "Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen" ist eine absolute Zumutung - nicht nur hinsichtlich der Rechen- Darstellungswege, sondern auch bezüglich der "Bezeichnungen".
Aber wenn Datev es genügt, stets und immer, der "Gesprächssieger" zu bleiben.
Bitte schön.
Schön, schön,
man muss in der Anlage KAP einfach die Werte zum Ende des VORJAHRES eintragen, dann stimmen auch die verbleibenden Werte in der "Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen".
Kontenwahrheit/Kontenklarheit und all so einen Quatsch interessiert die Youngsters in der IT Intelligenzbranche ja nicht.
Solange das Design stimmt und im Imagefilmchen alle Lächeln, alles wunderbar 🙂
Keep smiling
Be smart, don't think!
Die Darstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen hat die Datev in ihrem ESt Programm (das die PRO Reife nicht erreicht hat und jetzt gewaltig modernisiert wird ... zunächst nur optisch) auf verschiedene Stellen verteilt .. auch in der Berechnungsliste "Informationen" kann der Suchende fündig werden...
Suchen Sie so etwas?