Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen wie ich den Bearbeitungsstatus einer Einkommensteuererklärung von "Erledigt" auf "in Bearbeitung" setzen kann. Mit Rechtsklick auf die Einkommensteuer in der Leistungsübersicht des Mandanten kann ich den Status zwar auf "Erledigt" setzen aber diesen Status dann nicht mehr ändern.
Danke für die Hilfe.
Beitrag verschoben und Kategorie entfernt durch @Sarah_Reitzmann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Übergreifende oder individuelle Änderungen sind hier zu finden: Im Steuerprogramm (z.B. ESt, GewSt, KSt) > Bearbeiten > Status-Info's > Erfassungsformulare.
Danke für die Antwort, leider komm ich hier nicht weiter.
In der Leistungsübersicht sieht es so aus:
Den Status habe ich manuell auf "Erledigt" gesetzt (über die Übersicht der elektronischen Übermittlungen)
In der Erklärung unter dem von Ihnen beschriebenen Weg sieht es so aus:
Leider kann ich hier nur den Bearbeitungsstatus "Erledigt" zur Auswahl und kann da auch nichts ändern...
Bin mir nicht mehr ganz sicher, wo Ihr Problem liegt. Versuche es mal:
Beim Erklärungs-Bearb.-Status haben Sie meiner Meinung nach nur 2 Lösungen. Ich könnte jetzt noch -erledigt- auswählen.
Beim ELSTER-Status gibt es div. Änderungsmöglichkeiten.
Bei mir wird hier leider tatsächlich nur der Status "Erledigt" zur Auswahl angeboten. Ich arbeite mit der Eigenorganisation compact, falls das an der Stelle relevant wäre?
Gäbe es noch einen zweiten Weg nach Rom?
Aha, wir arbeiten mit EO classic. Und da hört es dann leider auf, Ihnen Lösungen aufzuzeigen.
Alles klar, trotzdem vielen Dank für den Versuch!
Ich habe mich geirrt. Fälschlicherweise habe ich angenommen, dass in meinem "Startpaket compact" "Eigenorganisation compact" enthalten ist. Es handelt sich laut den Werbeflyern für das Startpaket jedoch um "Eigenorganisation classic".
Nun müssten doch aber die Dropboxen und das Menü identisch zu Ihrem sein?
Da müssten Sie aus meiner Sicht die grundlegenden Einstellungen/Stammdaten zur elektronischen Übermittlung sowie der Benutzerverwaltung prüfen bzw. Ihren Admin einmal einbeziehen.
Hallo Entscheidungshilfe,
nachdem der Status auf erledigt gesetzt wurde, kann er nicht mehr auf in Bearbeitung zurückgesetzt werden.
Der Status erledigt kann nur geändert werden, wenn man im Mandantenbestand eine Änderung vornimmt. Dann ändert sich der Status von erledigt auf geändert.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Status finden Sie hier: Übersicht: Bearbeitungsstatus der Steuererklärung
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stimpfig
DATEV eG