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Auskunftspflicht § 138 Abs.1b AO - Übermittlung Fragebögen steerliche Erfassung

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letzte Antwort am 16.02.2021 08:20:00 von kgaspers
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RKlebb
Einsteiger
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Hallo liebes Datev-Team,

 

ab dem 1. Januar 2021 sind die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung auch elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Funktioniert das mit der Datev schon?

 

Wenn ja, wo finden wir das?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

 

Viele Grüße

Regina Klebb

 

 

martinkramer
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
1254 Mal angesehen

Die gleiche Frage stellt sich mir auch. Eine Freigabe irgendwann im 1. Quartal reicht leider nicht aus, und als DATEV-Nutzer wäre es auch unverständlich, wenn ich das in Elster erledigen müsste.BMF-Schreiben vom 04.12.2020BMF-Schreiben vom 04.12.2020DATEV-MitteilungDATEV-Mitteilung

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 7
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DATEV hat mal wieder gepennt!

 

Anderer Thread

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martin65
Meister
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Gestern hat die Steuerberaterkammer Köln noch einmal explizit auf die Pflicht zur elektronischen Abgabe des Formulars ab 1.1. hingewiesen.

 

Auch im letzten Jahr haben die Kölner Finanzämter Fragebögen in Papierform akzeptiert.

 

Ich glaube dort denkt man auch: Lieber einen Fragebogen auf Papier, als überhaupt keinen.

 

Schauen wir mal, wie lange die DATEV-Anbindung noch dauert.

 

Gruß

 

Martin Heim

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Gelöschter Nutzer
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@martin65  schrieb:

Gestern hat die Steuerberaterkammer Köln noch einmal explizit auf die Pflicht zur elektronischen Abgabe des Formulars ab 1.1. hingewiesen.

 

Auch im letzten Jahr haben die Kölner Finanzämter Fragebögen in Papierform akzeptiert.

 

Gerade hat mir die Sachbearbeiterin eines Kölner Finanzamtes mitgeteilt, dass sie dieses Jahr keinen Papierfragebogen mehr annehmen darf... 😞  

Statt Barcamps und vielen ähnlichen Belustigungen, Expeditionen in die düstere Zukunft der Datev und Cleo 25.0 Videos hätte eine bloße Pflichterfüllung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen zumindest eine ausreichende Bewertung ergeben... wenn die Datev dann vielleicht sogar eine Vorreiterrolle bei der elektronischen Übermittlung gespielt hätte, wäre sogar eine sehr gute Beurteilung möglich gewesen. So bleibt nur ein ungenügend.

koecke
Einsteiger
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Richtig schade wenn nicht gar ärgerlich ist es, wenn man daran denkt, dass bereits 2018 (!) die ersten elektronischen Fragebögen (in BAY) von ELSTER freigegeben wurden (und das Finanzamt (!) damals auf uns aktiv zukam, diese doch bitte zu verwenden, um die Bearbeitung aufgrund der dortigen sehr knappen Besetzung zu beschleunigen ("Sind für uns im Amt dann nur noch 3 Klicks...")).

 

Bundesweit ist dies erst später möglich gewesen aber trotzdem hätte absehbar sein müssen, dass dieses BMF-Schreiben vom 04.12.2020 in zeitnaher Zukunft kommen wird.

kgaspers
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich stelle mir auch grade die Frage wie wir das organisieren sollen...

 

Neben dem Mehraufwand der Erfassung bei Elster, bleibt ja auch noch die Frage der Unterschrift des Mandanten, bisher habe ich mir die Papierfragebögen schön vom Mandanten unterschreiben lassen, das geht ja nun online nicht mehr oder habe ich da einen Denkfehler?

Oder wie handhaben Sie das ?

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letzte Antwort am 16.02.2021 08:20:00 von kgaspers
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