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Anschaffungskosten als Grundlage für die Gebäude-Afa nach Selbstnutzung

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letzte Antwort am 24.11.2024 20:52:49 von Laie_1
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Laie_1
Beginner
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Hallo,

 

ich brauche Hilfe bei folgendem Sachverhalt.

Die Wohnung wurde 2014 zum Preis X angeschafft und bis 2023 selbst genutzt. Nun wird die Wohnung vermietet.
Der aktuelle Wert ist natürlich viel höher. Das Finanzamt hat nun als Bemessungsgrundlage den ursprünglichen Kaufpreis angesetzt.
Was ist korrekt?
Ich kann dazu nichts im Internet finden.

 

Danke im Voraus und ein schönes Wochenende

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
195 Mal angesehen
RAHagena
Meister
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Nachricht 3 von 4
136 Mal angesehen

@Laie_1  schrieb:

 

Die Wohnung wurde 2014 zum Preis X angeschafft


Dann ist "X ./. Anteil Grund und Boden=Anschaffungskosten", der Wert, von dem abgeschrieben werden kann.

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Laie_1
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Danke für die Hilfe und einen guten Start in die Woche!

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letzte Antwort am 24.11.2024 20:52:49 von Laie_1
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