Hallo alle, ich habe eine Frage: Nach diesem Urteil: BFH Urteil v. 01.07.2021 - VIII R 4/18 Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 Leitsatz Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 beruhen, sind insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 zuzuordnen und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt. sind diese Rentenzahlungen steuerfrei, soweit "das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt." Wie werden die Rentenzahlungen aber versteuert, wenn die Rentenzahlungen das angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile übersteigt? Und hat jemand schon Erfahrungen, wie das Finanzamt bei Einsprüchen dahingehend reagiert? Danke im Voraus für die Hilfe und viele Grüße
... Mehr anzeigen