Hallo,
ich brauche Hilfe bei folgendem Sachverhalt.
Die Wohnung wurde 2014 zum Preis X angeschafft und bis 2023 selbst genutzt. Nun wird die Wohnung vermietet.
Der aktuelle Wert ist natürlich viel höher. Das Finanzamt hat nun als Bemessungsgrundlage den ursprünglichen Kaufpreis angesetzt.
Was ist korrekt?
Ich kann dazu nichts im Internet finden.
Danke im Voraus und ein schönes Wochenende
ca 30 sek Google suche.
@Laie_1 schrieb:
Die Wohnung wurde 2014 zum Preis X angeschafft
Dann ist "X ./. Anteil Grund und Boden=Anschaffungskosten", der Wert, von dem abgeschrieben werden kann.
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Danke für die Hilfe und einen guten Start in die Woche!