Hallo, liebe Leute!
Ich bin überfordert mit der Anlage Kap:
Ich habe Kapitalerträge mit und ohne berücksichtigtem Sparerpauschbetrag und mit und ohne abgezogener KapSt. Ich habe die Erträge MIT KapSt in der Detailerfassung erklärt und die freigestellten Erträge (also die Zinsen OHNE KapSt) in der Zeile 17 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf nicht erklärte Kapitalerträge entfällt". - Hier steht ja extra dabei, dass hier die Pauschbeträge rein gehören, die nicht bereits innerhalb der Detailerfassung erfasst wurden. Es ist also wohl schon so gedacht, dass diese Zeile zusätzlich zur Detailerfassung ausgefüllt werden darf.
Ich erhalte eine Fehlermeldung, dass kein Grund für die Abgabe der Anlage Kap angegeben wurde. Ich setze also ein Häkchen bei "Günstigerprüfung". - Nun erhalte ich die Fehlermeldung, bei Antrag auf Günstigerprüfung müssten alle Erträge in der Detailerfassung erfasst werden. Los werde ich beide Fehlermeldungen nur, wenn ich ALLE Erträge, also auch die ohne KapSt, in die Detailerfassung eintrage. - Aber wozu dann die Zeile 17?!
WAS WILL DAS PROGRAMM VON MIR?!
Danke im Voraus!
Bianka
Günstigerprüfung bei Eintragungungen in Zeile 17 ist nicht möglich, da nicht bekannt ist wie hoch die Zinsen tatsächlich sind.
Eine Eintragung in Zeile 17 macht nur Sinn bei der Überprüfung des Steuereinbehalts.
mfg
Ok. Gibt einen Sinn. Das heißt: Bei Zeile 17 automatisch auch Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt), bei Erfassung ALLER Erträge in der Detailerfassung am besten Zeile 4 (Günstigerprüfung) PLUS Zeile 5?
Bei Erfassung aller Kapitalerträge immer Günstigerprüfung und Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen (kann im Zweifel verfahrensrechtliche Vorteile bieten).
Wenn nur teilweise die Kapitalerträge bekannt sind und es nur darum geht einen nicht verbrauchten Sparerpauschbetrag auszunutzen, kann man es auf die Überprüfung des Steuereinbehalts beschränken.
Ok. Aber dann ist diese Zeile 17 (Sparerpauschbetrag) ja für die Katz. - Ich hab häufig Mandanten, die insgesamt unter dem Sparerpauschbetrag sind, aber ein paar Euro Kapitalertragsteuer bezahlt haben, die ich natürlich wiederhaben möchte. Da finde ich es so überflüssig, alle Kapitalerträge einzeln in die Detailerfassung einzutragen, obwohl ja alles ins Leere geht. Andrerseits will ich aber auch keine (freigestellten) Zinsen in der Steuererklärung unterschlagen. Dann kann ich aber die Günstigerprüfung nicht anklicken. - Brauche ich auch nicht, weil ja eh unter Freibetrag. Aber irgendeinen Grund will das Programm partout haben!
Dankeschön, trifft aber leider mein Problem nicht - ich habe weder negative noch überhaupt Erstattungszinsen ...