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übermittelte Einkommensteuer

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letzte Antwort am 06.07.2020 11:10:39 von Gelöschter Nutzer
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laura22
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Hallo,

 

ich habe folgende Frage:

 

Ich habe eine Einkommensteuererklärung übermittelt und danach etwas verändert und nun weis ich nicht mehr mit welchen Werten ich die Einkommensteuererklärung übermittelt habe.

Gibt es die Möglichkeit die übermittelte Einkommensteuer abzurufen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

 

w_paul
Erfahrener
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In Datev Einkommensteuer nicht. Dies ist ein seit mindestens 10 Jahren existierender Wunsch.

Sie hätten vorher eine PDF erstellen müssen oder ausdrucken.

laura22
Beginner
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Okei schade, vielen Dank.

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Gelöschter Nutzer
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Es gibt zwar ein Übermittlungsprotokoll (Nachweis, DAS übermittelt wurde), dies ist aber offenbar ohne Werte. Meines Erachtens muss ein Protokoll auch die übermittelten Daten enthalten (WAS), ansonsten ist es im Zweifel für den Steuerberater vollkommen wertlos.....    

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bergerflorian
Aufsteiger
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Ich habe auch desöfteren bereits geflucht, dass es so ein Datenübermittlungsprotokoll nicht gibt. Weicht z.B. der Bescheid von der Erklärung ab und ist diese Abweichung korrekt, so übernehmen wir die Änderung des Amtes auch ins ESt-Programm.

 

Dass es danach keinerlei Möglichkeit mehr gibt, die damals übermittelten Daten abzurufen, ist wahrlich lange nicht mehr zeitgemäß, liebe DATEV - auch wenn in der momentanen Situation sicherlich andere Dinge eine größere Priorität haben.

bodensee
Allwissender
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kleiner Tipp am Rande: 

 

es gibt in der Menüleiste ein grünen Pfeil 

 

bodensee_0-1593788023172.png

 

damit ist die Erklärung abgeschlossen. Sie können dass so einrichten, dass automatisch bei Fertigistellung eine pdf der Erklärung angefertigt wird und im Arbeitsplatz oder alternativ im DMS abgelegt wird. 

 

Das  ist zwar nicht so schön wie eine Versionierung die seit zig Jahren gefordert wird, aber immerhin hat sie ein Exemplar wie übermittelt wurde. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
laura22
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Vielen Dank für den Tipp, nur wie kann man das einrichten, dass automatisch eine pdf der Erklärung angefertigt wird?

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bodensee
Allwissender
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Sie können bei Extras Auswertungspakete anlegen. Nehmen Sie ein Standardpaket kopieren es und erklärnen es als Standard für DMS . Sie können dort auch für ihre Bedürfnisse festlegen was alles in die pdf hineinsoll. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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nachträgliche Änderungen in den Steuerprogrammen 

 

tatsächlich (mindestens) 10 Jahre :-((

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bodensee
Allwissender
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Nicht übertreiben sind ja nur 9 1/2 Jahre🤣

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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@bodensee  schrieb:

Nicht übertreiben sind ja nur 9 1/2 Jahre🤣



@Alexander Stolz schrieb am 14.01.2013:

das Programm-Forum Steuerberechnung und Steuererklärung gibt es erst seit März 2011, daher sind keine älteren Beiträge vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz
(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

 🙂

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oschmitt
Erfahrener
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Bald kommt der erste, der den "1000Dingediewichtigersindalsklartax" als Tag einfügt, womit er auch recht hätte!

 

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 13 von 16
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.. oder ein Link zu einem Beitrag, an dem man die Prioritäten der Datev ablesen kann...

 

SmartExperts: Datev verdeutlicht eigenes Interesse statt Interesse der Genossen 

 

 


@Steffen Götze vom SmartExperts-Team schrieb:

 

... Den Wunsch zu diesem Feld erhielten wir in 2019 durch mehrere Mitglieder, die ein Kanzleiprofil (für Anwälte) auf unserer Plattform haben und diese Information gern zum Beginn der Kontaktaufnahme hätten. Nach Prüfung des Wunsches konnte dieser auch zeitnah umgesetzt werden.

 


Das Steuerprogramm ist ja nur Beiwerk für uns Steuerberater; wichtiger ist Schall und Rauch

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bergerflorian
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 16
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Danke für Ihren Tipp, Herr Eberhardt, bzgl. "Erklärung abschließen", dieser ist bekannt und wird von uns auch genutzt.

Aber auch dadurch verbleibt das Problem, dass ich "im Programm" bei nachträglichen Änderungen nicht nachsehen (und vor allem belegen im Sinne eines z.B. aus Lohn bekannten DÜ-Protokolls) kann, welche konkreten Werte ich übermittelt habe.

Dass dies für DATEV trotz digitaler Übermittlungspflicht offenbar so unwichtig ist, dass diese Funktion seit 10 (oder 9 1/2) Jahren nicht implementiert wurde, erstaunt mich gelinde ausgedrückt sehr.

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 15 von 16
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Da gebe ich Ihnen gerne Recht. 

 

Bei komplizierten Fällen lege ich mir mittlerweile ein 2  DAtei in EST an, weil es sonsts schlicht nicht mehr möglch ist die Änderungen des FA 1:1 nachzuvollziehen bzw. zu ermitteln sind die Änderungen ok oder nicht ok . 

 

Man könnte als nächste Krücke nur für jede Änderung eine neue Pdf generieren sozusagen die Versionierung auf eigene Faust, aber auch das ist klar je größer die Kanzlei desto Fehler anfälliger ist das ganze weil irgendjemand vergisst garantiert die pfd zu generieren. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 16 von 16
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auch schön zu lesen: ESt: Programmfortentwicklung 

 

Zwischen 2010 und 2016 bzw. 2016 und 2019 gab es keinen Coronavirus, durch den leider alle Entwicklungskapazitäten blockiert waren.. 2016 hatte die Datev nach sechs Jahren Benutzerlabor mitgeteilt: 

 

Diese neue Funktion "Bestand schützen/freigeben" sehen wir als ersten Schritt in Richtung Versionierung, die noch folgen wird.

 

Unter "agiler" Softwareentwicklung versteht vermutlich jeder etwas anderes... 🙂

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letzte Antwort am 06.07.2020 11:10:39 von Gelöschter Nutzer
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