Hallo,
ich bin jetzt nach der Elternzeit wieder im Betrieb und direkt von den Kollegen angesprochen worden, dass es die Liste für die IABs nicht mehr aus dem Steuerprogramm gibt. Gibt es außer ANLAG noch eine andere Option, die IABs zu verwalten?
LG
Manuela Jachert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hall Frau Jachert,
mit Veranlagungszeitraum (VZ) 2017 ist die Möglichkeit der Verwaltung von Investitionsabzugsbeträgen im Programm DATEV Einkommensteuer entfallen; Investitionsabzugsbeiträge können für VZ ab 2017 ausschließlich in der Anlagenbuchführung verwaltet werden.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)
Hallo Frau Niazioglou,
warum ist das so? Dies ist doch eine sinnvolle Funktion gewesen; insbesondere wenn die Finanzbuchhaltung nicht über Kanzlei-Rechnungswesen dargestellt wird. Es lkommt zu Fallgestaltungen, da hat man nur 5 Belege und die Daten können einfach in die Anlage EÜR eingetragen werden. Die Anlage AVEÜR kann doch auch händisch, außerhalb Kanzlei-Rechnungswesen geführt werden.
Ich halte das für eine Abschaffung (ohne Not) eines sinnvollen Programmpunktes.
Danke für ein Rückmeldung seitens der DATEV
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heim
Hallo Frau Niazioglou,
ich schließe mich Herrn Heim an. Wir haben auch viele Mandate, die mit einer anderen Software gebucht werden und haben bisher die IABs immer über das Steuerprogramm gepflegt. Nun muss die Liste also über Excel o.ä. geführt werden, denn nur dafür wird vermutlich niemand einen Rewe-Bestand anlegen!
Sofern es keine Möglichkeit gibt, die Liste wieder ins Steuerprogramm zu integrieren, wäre ich mit einer entsprechenden Vorlage in Wirtschaftsberatung auch zufrieden! Ich habe allerdings nur Berechnungen zur Steuergestaltung gefunden, keine zur Verwaltung der IABs. Ist so etwas seitens der DATEV in Arbeit oder Planung?
Freundliche Grüße
Manuela Jachert
Hallo Frau Jachert, hallo Herr Heim,
den Entschluss für den Wegfall des Erfassungsformulars „Investitionsabzugsbeträge" im Programm DATEV Einkommensteuer haben wir uns nicht leicht gemacht. Denn wir wissen, dass es neben Ihnen weitere Beraterkollegen gibt, die dieses Erfassungsformular im Rahmen der ESt-Erklärung verwendet haben.
Aber auch DATEV muss - im Interesse aller Mitglieder - Entscheidungen aus wirtschaftlicher Sicht treffen. Aus diesem Blickwinkel stellte sich schon länger die Frage, ob es sinnvoll ist, für die Verwaltung von Investitionsabzugsbeträgen mit einem Angebot im Programm DATEV Einkommensteuer und einem Angebot im Programm DATEV Anlagenbuchführung langfristig zwei unterschiedliche Lösungen bereitzustellen.
Wir haben uns in diesem Fall dafür entschieden, nur noch eine Lösung anzubieten. Und dabei mit DATEV Anlagenbuchführung diejenige gewählt, die zum einen von der Mehrzahl Ihrer Beraterkollegen genutzt wird und zum anderen den größeren Leistungsumfang bietet.
Offen war zunächst lediglich der Zeitpunkt, ab wann die Lösung im Programm Einkommensteuer nicht mehr angeboten wird.
Aufgrund des BMF-Schreibens vom 20.03.2017 ("Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen") sowie zahlreicher Anpassungen in den amtlichen Formularen hätte sich für VZ 2017 im Bereich der Investitionsabzugsbeträge ein hoher Änderungsaufwand ergeben. Letztlich war dies der Grund, den Ausstieg aus einer gesonderten Verwaltung von Investitionsabzugsbeträgen im Programm Einkommensteuer für den VZ 2017 vorzunehmen. Zumal wegen der Änderung des § 7g EStG keine Nachweispflicht für einzelne Investitionsvorhaben mehr besteht und die verpflichtend vorgeschriebene elektronische Datenübermittlung keine detaillierten Einzel-, sondern nur Summenwerte vorsieht.
Frau Jachert, Herr Heim,
auch wenn Sie das Erfassungsformular "Investitionsabzugsbeträge" im Programm Einkommensteuer vermissen - wir hoffen, dass Sie zumindest die dargestellten Entscheidungsgründe nachvollziehen können.
Im Falle einer Einnahmenüberschussrechnung und ohne Einsatz von Kanzlei-Rechnungswesen erfassen Sie die erwähnten Summenwerte zu den Investitionsabzugsbeträgen künftig unmittelbar in den Zeilen 32, 73-75 und 77 der Anlage EÜR. Bei Einsatz von Kanzlei-Rechnungswesen übernehmen Sie diese Werte über die Programmverbindung aus Kanzlei-Rechnungswesen und der dortigen Anlagenbuchführung.
Im Falle einer Bilanz erfassen Sie die Summenwerte auf den Registerkarten Abrechnungen bzw. Zurechnungen des jeweiligen Betriebs in den Anlagen G, S oder L.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
@ stephanhirsch: Wie wäre es denn dann wenigstens mit einer Datev-Vorlage für eine Individuelle Anlage?
Hallo Herr Hirsch,
ich kann mich irren; aber die Anlage "konnte nicht wirklich viel". Ich habe einen Wert händisch eingeben und drei vier Daten über den Zu- und Abgang auch händisch erfasst Die ganzen Beträge wurden ins Folgejahr übertragen. Das war es.
Als Auswertung gab es dann einen IAB-Spiegel.
Ich bin Laie. Der technische Realisierungsaufwand scheint mir gering.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heim
P.S. Danke für die umfangreiche Erläuterung der Beweggründe.