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Übernahmefehler /-problem von EÜR Steuern nach ESt

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letzte Antwort am 26.05.2026 12:20:27 von ZS
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ZS
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Hallo @alle,

 

folgendes Problem ist bei mir dieser Tage aufgetaucht:

Bei der Datenübernahme von EÜR Steuern nach ESt wurde zum steuerlichen Gewinn die Gewerbesteuer als Hinzurechnung übertragen (das hätte ich auch so erwartet). Im steuerlichen Gewinn war allerdings die Gewerbesteuer schon als nicht abziehbar enthalten. Im Ergebnis war das steuerliche Ergebnis auf der Anlage G zu hoch, da die gezahlte Gewerbesteuer "doppelt hinzugerechnet" war.

Kennt jemand das Problem?

Liegt da ein Fehler bei mir oder ist das aktuell noch ein Programm- / Übertragungsfehler?

 

Für Hinweise herzlichen Dank!!

 

Gruß

Stefan

 

P.S.: In Forenaktivitäten bin ich nicht sonderlich erfahren. Sollte ich die falsche Kategorie gewählt haben oder so, bitte ebenfalls rückmelden. Danke!

GLH
Fachmann
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Hallo,

 

wenn Du im Jahresabschluss buchst, dann wird Dir der betriebliche Gewinn und der steuerliche Gewinn angezeigt.

Dieser steht dann nach der Programmverbindung nicht als entgültiger Gewinn?

 

Bei der Programmverbingung kannst Du bei der Auswertung anstelle das Wertübergabeprotokoll den Kontennachweis einstellen und kontrollieren. 

 

Ein Programmfehler liegt nicht vor. Lösche ggf. mal das Gewerbesteuerjahr und mache eine saubere neue Übergabe.  Vielleicht ist was falsches manuell eingetragen. 

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ZS
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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@GLH :

Danke für Deine Rückmeldung!

 

Vielleicht muss ich nochmal auf Tauschstation gehen.

Betrieblicher Gewinn und steuerlicher Gewinn im REWE ist klar.

In EÜR Steuern wird allerdings nur der steuerliche Gewinn ausgewiesen, und zwar inklusive Berücksichtigung der nicht abzugsfähigen Gewerbesteuer. Bei den Hinzurechnungen ist die Gewerbesteuer auf EÜR Steuern gar nicht vorgesehen.

Bei der Übernahme in ESt Anlage G wird dann der steuerliche Gewinn übernommen, zusätzlich aber die Hinzurechnung der Gewerbesteuer. Alle Angaben in der Anlage G sind mit dem gelben Kästchen versehen, das Ergebnis ist aber nicht korrekt.

Eine unterschiedliche Sichtweise zwischen EÜR Steuern und der EÜR im REWE scheint mir schon vorzuliegen. Das wäre unproblematisch, wenn es dann konsequent fortgeführt würde. Das erscheint mir allerdings nicht der Fall zu sein, wenn ich nicht etwas übersehe.

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GLH
Fachmann
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Nachricht 4 von 11
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Was passiert denn bei der Programmverbindung nach Gewerbesteuer?

Was hast Du denn da für einen endgültigen Gewinn?

 

Kannst Du mal Zahlen nennen damit man es nachvollziehen kann?

 

Was ist der  Betriebliche Gewinn, was der steuerliche.

Was steht in der Gewerbesteuer als endgültiger Gewinn und was bei Einkommensteuer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb / Laufender Gewinn?

 

 

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ZS
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Zahlen kann ich natürlich nicht nennen. Höchstens bespielhaft.

In der Gewerbesteuer sind der vorläufige Gewinn und der Gewerbeertrag richtig, dort stammen sie allerdings auch aus dem REWE.

Beispiel:

Angaben REWE:

Gezahlte Gewerbesteuer EUR 2.300,00.

Betrieblicher Gewinn: EUR 40.000,00.

Steuerlicher Gewinn: EUR 42.300,00.

 

Auf der Anlage G in der ESt (via Datenübernahme aus EÜR Steuern):

Registerkarte Gewinn:

Steuerpflichtiger Gewinn lt. Zeile 97 der Anlage EÜR: EUR 42.300,00

Registerkarte Zurechnungen:

Gewinn vor Gewinnkorrekturen: EUR 42.300,00

Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG: EUR 2.300,00

Gewinn nach Gewinnkorrekturen: EUR 44.600,00

 

In der GewSt:

Gewinn vor Gewinnkorrekturen: EUR 40.000,00

+ Zurechnungen: EUR 2.300,00

Gewinn lt. Zeile 39 GewSt 1 A: EUR 42.300,00

Das ist alles korrekt.

 

Ich denke, das Problem liegt darin, dass entgegen der Anlage EÜR aus ESt die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (Zeilen 62 - 67) zusätzlich zur Berücksichtigung im Rahmen der eigentlichen Gewinnermittlung auch noch in der Hinzurechnung landen. Und das über die Programmverbindung, nicht manuell.

 

Wird es so deutlicher?

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ZS
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Ein Problem mit der Gewerbesteuer sehe ich in diesem Zusammenhang erst mal nicht.

Von dort hole ich mir ja nur die Angaben für die Ermäßigung nach § 35 EStG.

Das passt alles.

Ich spreche nicht von der Feststellungserklärung. Ich spreche von der ESt. Da hole ich mir außer § 35 nichts aus der Gewerbesteuer, oder?

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GLH
Fachmann
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Weiß zwar keiner von wem und für wen die Zahlen sind und ob die fiktiv oder real sein aber ja klar gerne beispielhaft. 🙂

4/3 Rechner ist korrekt gehe ich mal von aus?

 

Gab es Gewerbesteuer Vorjahre? Hast Du manuell was bei der Kurzfassung eingetragen?

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ZS
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4/3 Rechner - ja. Ansonsten würde das Thema EÜR Steuern keine Rolle spielen.

Die geschilderten Zahlen sind nicht manuell eingefügt sondern aus EÜR Steuern übernommen und mit dem gelben Übernahme-Kästchen versehen.

Es gibt zu den Zahlen, die hier thematisiert sind, keinen Zusammenhang zu Vorjahren oder zu manuellen Eingaben.

Die Zahlen sind an sich auch alle richtig. Es ist lediglich eine Zahl fälschlicherweise zweimal berücksichtigt.

 

Was ich noch nicht ausprobiert habe, ist eine Gegenüberstellung zur EÜR innerhalb der ESt. Da hat es dieses Phänomen bisher nicht gegeben und deshalb habe ich das Thema auch gepostet.

Zwei Dinge halte ich für möglich:

Entweder ich sehe oder verstehe etwas nicht oder die Übernahme aus EÜR Steuern in die Anlage G ist anders als die Übernahme aus der Anlage EÜR innerhalb der ESt.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo ZS,

 

evtl. haben Sie im Programm DATEV Einkommensteuer den Gewinn in die Anlage G sowohl über die Schaltfläche „Bemessungsgrundlage zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG sowie Gewinn und außerbilanzielle Gewinnkorrekturen übernehmen“ als auch über die Schaltfläche „Datenübernahme aus EÜR Steuern“ übernommen.

 

Über die Schaltfläche „Bemessungsgrundlage zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG sowie Gewinn und außerbilanzielle Gewinnkorrekturen übernehmen“ werden aus der Gewerbesteuer zusätzlich auch „außerbilanzielle“ Korrekturen wie z. B. die Gewerbesteuer auf die Registerkarte „Zurechnungen“ übernommen. Die Schaltfläche ist für bilanzierende Gewerbebetriebe vorgesehen – wenn der Gewinn also nicht aus einer Einnahmenüberschussrechnung stammt.

 

Achten Sie daher im Falle von Einnahmenüberschussrechnungen bei der Datenübernahme aus der Gewerbesteuererklärung darauf, die Schaltfläche „Bemessungsgrundlage zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG übernehmen“ zu verwenden, nicht aber die Schaltfläche „Bemessungsgrundlage zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG sowie Gewinn und außerbilanzielle Gewinnkorrekturen übernehmen“.

 

Für eine der nächsten Programmversionen prüfen wir im geschilderten Sachverhalt die Ausgabe eines entsprechenden Hinweises.

 

Wenn Sie in Ihrem konkreten Fall den in der Anlage G angelegten Betrieb löschen und nach der Neuanlage die folgenden Schaltflächen für die Übernahmen verwenden, werden die Daten korrekt übernommen:

  • Übernahme der für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG maßgebenden Angaben aus Gewerbesteuer:
    Schaltfläche „Bemessungsgrundlage zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG übernehmen
  • Übernahme des Gewinns aus EÜR Steuern:
    Schaltfläche „Datenübernahme aus EÜR Steuern

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

ZS
Beginner
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@Stephan_Hirsch 

Das scheint einer Lösung sehr nahe zu kommen.

Das weiß ich heute leider nicht mehr so genau, weil zwischen Erklärung und Bescheidprüfung doch einiges an Zeit vergangen ist. Die Wahrscheinlichkeit ist aber recht hoch, dass das so gelaufen sein könnte.

Ich schaue mir das im Einzelnen nochmal an.

Sehr herzlichen Dank für Ihre Ausführungen!!

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ZS
Beginner
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@Stephan_Hirsch 

So - jetzt habe ich mir das nochmal angesehen.

Ihre Ausführungen scheinen sich zu bestätigen.

Bei genauem Hinsehen leuchtet das auch alles ein.

Ihren Hinweis, diese Funktionen in künftigen Programmversionen noch etwas klarer darzustellen, würde ich trotzdem begrüßen. In der Eile oder beim ersten Mal oder wie auch immer ist das nicht ganz selbsterklärend.

Vielen Dank nochmal!!

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letzte Antwort am 26.05.2026 12:20:27 von ZS
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