Die Immobilie in der Anlage V wurde vor vielen Jahren erfasst. Damals wurden 50 Jahre Nutzungsdauer unterstellt. Für den aktuellen Veranlagungszeitraum liegen jedoch Gutachten vor, aus denen eine neue Nutzungsdauer hervorgeht. Wie kann man diese in der Anlage V einpflegen, ohne die Berechnung der Vorjahre zu verändern?
Hallo RyanStekken420,
Sie können in diesem Fall den (neuen) Abschreibungsbetrag leider nur selbst ermittelt erfassen.
Für den laufenden Veranlagungszeitraum machen Sie dies im Erfassungsformular Anlage V in Zeile 33-36 im Ordnungsbereich „Angaben zu Absetzungen für Abnutzung (…)“. Dort finden Sie auf der Registerkarte „Allgemeine Angaben“ das Feld „Selbst ermittelte Absetzung für Abnutzung (...)“.
Für die Beratungsliste AfA-Verlauf erfassen Sie die selbst ermittelten Abschreibungsbeträge auf der Registerkarte „AfA-Verlauf“ im Ordnungsbereich „Selbst ermittelter AfA-Betrag oder AfA-Prozentsatz für einzelne Jahre (…)“. Beachten Sie, dass Sie an dieser Stelle für jedes Jahr bis zum Ende der (neuen) Nutzungsdauer einen eigenen Eintrag anlegen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Ich habe eben denselben Fall. - Warum, um alles in der Welt, muss ich die geänderte AfA für jedes einzelne Jahr MANUELL eintragen?! Warum übernimmt das Programm meinen individuellen Prozentsatz nicht einfach in den AfA-Verlauf?! (Diese Frage wurde übrigens im Jahr 2018 bereits gestellt und nie beantwortet!!!)