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Änderung der Nutzungsdauer in der Anlage V

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letzte Antwort am 27.10.2025 11:06:17 von Stephan_Hirsch
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RyanStekken420
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Die Immobilie in der Anlage V wurde vor vielen Jahren erfasst. Damals wurden 50 Jahre Nutzungsdauer unterstellt. Für den aktuellen Veranlagungszeitraum liegen jedoch Gutachten vor, aus denen eine neue Nutzungsdauer hervorgeht. Wie kann man diese in der Anlage V einpflegen, ohne die Berechnung der Vorjahre zu verändern? 

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo RyanStekken420,

 

Sie können in diesem Fall den (neuen) Abschreibungsbetrag leider nur selbst ermittelt erfassen.

 

Für den laufenden Veranlagungszeitraum machen Sie dies im Erfassungsformular Anlage V in Zeile 33-36 im Ordnungsbereich „Angaben zu Absetzungen für Abnutzung (…)“. Dort finden Sie auf der Registerkarte „Allgemeine Angaben“ das Feld „Selbst ermittelte Absetzung für Abnutzung (...)“.

 

Für die Beratungsliste AfA-Verlauf erfassen Sie die selbst ermittelten Abschreibungsbeträge auf der Registerkarte „AfA-Verlauf“ im Ordnungsbereich „Selbst ermittelter AfA-Betrag oder AfA-Prozentsatz für einzelne Jahre (…)“. Beachten Sie, dass Sie an dieser Stelle für jedes Jahr bis zum Ende der (neuen) Nutzungsdauer einen eigenen Eintrag anlegen müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

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bianka
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Ich habe eben denselben Fall. - Warum, um alles in der Welt, muss ich die geänderte AfA für jedes einzelne Jahr MANUELL eintragen?! Warum übernimmt das Programm meinen individuellen Prozentsatz nicht einfach in den AfA-Verlauf?! (Diese Frage wurde übrigens im Jahr 2018 bereits gestellt und nie beantwortet!!!)

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A3
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Das Objekt wurde in 2011 angeschafft und seitdem linear abgeschrieben. Im Jahr 2023 habe ich die kürzere Nutzungsdauer erstmalig angelegt. Im Folgejahr 2024 habe ich wie empfohlen den Eintrag erneut vorgenommen. Rechnerisch ist alles korrekt.

Allerdings kollidiert die Darstellung des Afa-Verlaufs: wähle ich 'ab dem Jahr der Anschaffung' muss ich die historischen AK angeben und infolgedessen wird die Afa für die Restnutzungsdauer ab 2023 mit dem neuen Afa-Satz von den historischen AK aber nicht vom Restwert per 01.01.2023 berechnet. Die Auswertung ist falsch und nicht zu verwenden, kann nur verwirren.
Bei Darstellung 'ab dem aktuellen Veranlagungsjahr' erfolgt logischerweise in jedem Jahr eine neue Berechnung. Eine Historie ist nicht abrufbar, was eben wünschenswert ist.

Als Alternative bleibt mir dann nur eine individuelle Excel-Tabelle oder gibt es eine Lösung für die richtige Darstellung?

 

Viele Dank für die Rückmeldung 😊

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo A3,

 

für eine entsprechende Darstellung auf der Beratungsliste „AfA-Verlauf“ haben Sie aktuell nur die Möglichkeit, den (neuen) jährlichen Betrag der Abschreibung für jeden VZ bis zum Ende der (neuen) Nutzungsdauer selbst ermittelt zu erfassen.

 

Sie wechseln dazu im Bereich der Abschreibung auf die Registerkarte „AfA-Verlauf“ in den Ordnungsbereich „Selbst ermittelter AfA-Betrag oder AfA-Prozentsatz für einzelne Jahre (…)“.

 

Dort erfassen Sie für jeden VZ bis zum Ende der (neuen) Nutzungsdauer einen eigenen Eintrag mit dem jährlichen Betrag der Abschreibung im Feld „Betrag der selbst ermittelten Absetzung für Abnutzung“.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 27.10.2025 11:06:17 von Stephan_Hirsch
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