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KUG, Feiertag und AU

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letzte Antwort am 19.05.2020 14:03:06 von Carmen_Picht
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lohnhäschen
Beginner
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Guten Tag zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Thema Feiertag und Krankschreibung. 

Ich rechne eine AN ab, die zu 100 % in Kurzarbeit ist im Mai. Sie hat eine Krankschreibung vom 13.-31.05. Normalerweise arbeitet sie 5 Std./ Tag, 25 Std./ Woche.

 

Ich gebe folgendes ein:

95,00 Std. Lohnart 410

10,00 Std. Lohnart 414 (aufgrund der 2 Feiertage)

 

Hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung für den Feiertag, der in der Arbeitsunfähigkeitszeit liegt, oder trägt der die Kosten i.H.v. KUG allein?

 

Vielen Dank für Hilfe.

 

DATEV-Mitarbeiter
Carmen_Picht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
108 Mal angesehen

Guten Tag,

stimme Ihrem Vorschlag zur Erfassung der Kug-Ausfallstunden mit den LA #410 & LA#414 zu.

 

Bezüglich Feiertag und Kug gibt es grds. 2 Möglichkeiten:

Lösung 1:

- Feiertagsentgelt i.H. Kug mit LA #414

- dann keine Erstattung durch die BA

- st.-pfl./sv-frei für den AN; AG übernimmt die kompletten SV-Beiträge aus dem tatsächl. Entgelt

Lösung 2:

- Feiertagsentgelt i.H. des anteiligen Gehaltes (bzw. i.H. EGF Feiertag beim Stundenlohnempfänger)

- dann keine Erstattung durch die BA

- st.-pfl./sv-pfl. für den AN; AG übernimmt nur die AG-Beiträge aus dem tatsächl. Entgelt

 

Berücksichtigen Sie ggf. abweichende Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. Darin kann z.B. ein Feiertagsentgelt i.H. Kug ausgeschlossen sein.

 

Hoffe, das hilft Ihnen weiter.

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letzte Antwort am 19.05.2020 14:03:06 von Carmen_Picht
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