Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Feiertag und Krankschreibung. Ich rechne eine AN ab, die zu 100 % in Kurzarbeit ist im Mai. Sie hat eine Krankschreibung vom 13.-31.05. Normalerweise arbeitet sie 5 Std./ Tag, 25 Std./ Woche. Ich gebe folgendes ein: 95,00 Std. Lohnart 410 10,00 Std. Lohnart 414 (aufgrund der 2 Feiertage) Hat der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung für den Feiertag, der in der Arbeitsunfähigkeitszeit liegt, oder trägt der die Kosten i.H.v. KUG allein? Vielen Dank für Hilfe.
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