Hallo liebe Community,
ich hätte Mal eine Frage bezüglich eines Zugangs.
Mein Chef möchte, dass ich für einen weiteren Steuerberater (aktuell ist dieser ein externer Dritter, wir fusionieren aber nächstes Jahr) einen SmartLogin Zugang bestelle.
Nun ist meine Frage, was muss ich hierfür extra beachten?
Muss ich diesen bei uns als Mitarbeiter anlegen? Oder gibt es irgendwo die Möglichkeit eine Verbindung zu seiner Beraternummer (arbeitet auch mit Datev) herzustellen.
Vielen Dank schonmal
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es ist nicht nötig, den Berater als Mitarbeiter bei Ihnen einzurichten. Dafür gibt es die Möglichkeit des mitgliedschaftsübergreifenden Zugriffs:
https://apps.datev.de/help-center/documents/0908710
Damit können Sie die Zugangsmedien des externen Beraters für den Zugriff auf Daten Ihrer Beraternummer einrichten.
Das ist deutlich eleganter, als würde man zusätzliche Mitarbeiterprofile oder Zugangsmedien einrichten - das wird am Ende nur unübersichtlich und sorgt für Probleme.
Beim parallelen Arbeiten ist es wichtig, daß sich alle Beteiligten über die Vorgehensweise abstimmen, damit man sich nicht gegenseitig die Bestände im RZ zerschießt, wenn jeder seine Arbeitsergebnisse hochladen möchte.
Hier gibt es dazu ein paar Informationen:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1018600
In diesem Thread geht es zwar nicht um den Austausch Kanzlei <-> Unternehmen, sondern Kanzlei <-> Kanzlei, aber die Vorgehensweise ist identisch.
Hier ist vor allem Punkt 2 immens wichtig:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1070327
EDIT: Link korrigiert. Zweiter Link war durch Kopierfehler identisch zum ersten.
Hallo wir haben folgendes Problem, der bisher bei uns abgerechnete Lohn wurde an ein Lohnzentrum (hat eigene Beraternummer) abgegeben. Damit die Sachbearbeiter Zugriff auf unser System haben wurde der mitgliedsübergreifende Zugriff erteilt. Dies hat auch bei fast allen Lohnsachbearbeitern funktioniert - nur leider bisher bei einer Kollegin nicht.
In der Rechteverwaltung sind bis auf die eine Kollegin alle als "externe Mitarbeiter" mit unserer Beaternummer und als Mitarbeiter mit der Beraternummer des Lohnzentrums zu sehen. Nur die eine Kollegin nicht, hier ist nur der Nutzer als "externer Mitarbeiter" mit unserer Beraternummer zu sehen.
Muss hier noch was veranlasst werden?
Viele Grüße
Hier scheint etwas mit der mitgliesdübergreifenden Zuordnung nicht zu stimmen. Externer Mitarbeiter mit der eigenen Beraternummer sollte es nicht geben. Wenn die eigene Beraternummer angezeigt wird sollte hier extern tätig stehen. Das würde dann bedeuten das die Mitarbeiterin in Ihrer Beraternummer angelegt ist und zusätzlich einer weiteren Mitgliedschaft zugeordnet worden ist.
Externer Mitarbeiter = Mitarbeiter einer fremden Mitgliedschaft der auch bei Ihnen Arbeitet
Extern tätig = Ein Mitarbeiter Ihrer Mitgliedschaft welcher zusätzlich in einer fremden Mitgliedschaft arbeitet.
In Ihrem Fall werden wir uns dies ansehen müssen, bitte wenden Sie sich hierzu an den Service.
Guten Tag,
wir haben bei uns in der Kanzlei folgenden Fall:
Ein externer Unternehmensberater möchte mit seiner SmartLogin-ID für den DUO-Bestand eines Mandaten als externer Ma freigeschaltet werden.
Ich habe mir auch das DATEV-Dokument "https://apps.datev.de/help-center/documents/0908710" durchgelesen, jedoch komme ich leider nicht richtig weiter. Hier werden ja auch verschiedene Wege genannt. Ich verstehe es so, dass eigentlich der Steuerberater des Unternehmensberaters einen Antrag stellen muss, damit wir ihn als externen MA bei uns sehen.
Einen Antrag nur mit einer SmartLogin-ID gibt es nicht oder?! Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen 🙄
Viele Grüße
Roman
Der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, unter dessen (Unter-)Beraternummer der Unternehmensberater mit seinem Smartlogin auftaucht, muss die Zuordnung beantragen (es keinen "Hol-Auftrag").
Es lassen sich von einer Person NICHT einzelne Zugangsmedien (z.B. nur ein Smartlogin, obwohl noch eine Smartcard vorhanden ist) zuordnen.
Wenn die Beteiligten hier zustimmen, erscheint die Person (mit allen Zugangsmedien, Smartlogin und/oder Smartcard) in der eigenen Rechteverwaltung und kann für die eigenen Mandanten administriert werden.
Kurz gesagt: ja, der STB des Unternehmensberaters macht zwingend den ersten Schritt.
@romant schrieb:
Ein externer Unternehmensberater möchte mit seiner SmartLogin-ID für den DUO-Bestand eines Mandaten als externer Ma freigeschaltet werden.
Hat der externe Berater schon ein SmartLogin? Wenn nein, dann ihn als Person bei der mandantengenutzten Beraternummer anlegen und via Rechteverwaltung online die Rechte einstellen.
Hat der externe Berater schon ein SmartLogin, muss dessen Berater, wenn er es selber nicht kann, via LAO sagen: er selbst soll in Eure Mitgliedschaft = Beraternummer aufnehmen möchte, damit Du den externen Berater als Person (weil es keine einzelnen Rechte für Medien = SmartLogins gibt) in der Rechteverwaltung online den Zugriff auf den DUO Bestand geben kannst.
Wow, vielen Dank für blitzschnellen Antworten @marcohüwe @metalposaunist
Dann hatte ich mit meiner Vermutung ja nicht ganz so unrecht 😅
Viele Grüße
Roman
Guten Morgen,
noch eine kurze Frage: Reicht es aus, wenn wir ihm die mandantengenutzte Beraternummer mitteilen oder muss es die Beraternummer der Kanzlei sein, die quasi übergeordnet steht?
Viele Grüße
Roman
Das muss die Kanzlei Beraternummer sein, wie ich hier selbst gelernt habe aber ich kann dein Denken nachvollziehen. So hatte ich auch gedacht - DATEV nicht.
Danke für die Rückmeldung, hat sich somit erledigt.