Liebe Community,
ich habe eine Denkblockade und weiß nicht wo ich ansetzen kann.
Wir haben zwei Mdt.Nr. (private eigene StE des Chefs). für diese beiden Mdt will er natürlich den Stkto online Abruf machen. Der funktioniert auch. ABER wie sperre ich, dass die anderen Untervollmachten (alle Mitarbeiter) hier keinen Zugriff haben, sondern nur er mit seinen zwei SmartCards den Zugriff auf seine Daten hat? Kann mir hier jemand helfen. Ich weiß nicht recht wo ich ansetzen muss.
DANKE vielmals
IRis
Mein Lösungsvorschlag:
Löschen der bereits vergebenen Vollmachten.
Vollmachten neu erstellen und den Haken bei Punkt 14 "...Untervollmachten zu erteilen" raus nehmen.
Dann sollte der Abruf nur noch mit dem Medium vom Chef gehen.
Dazu muss aber mit diesem Medium die Vollmacht versendet werden.
Was meinst Du damit,
"Dazu muss aber mit diesem Medium die Vollmacht versendet werden."
Der Chef hat zwei SmartCards mit denen er den Zugriff braucht auf diese beiden Nr. Wie kann ich das Recht erteilen, dass nur diese beiden Zugriffsmedien Zugriff haben?
Ah ich verzweifle und kann auch nichts finden darüber.
LG und DANKe schon mal
Jeder der Zugriff auf die VDB hat kann eine Vollmacht ohne Untervollmacht einpflegen.
Ohne Untervollmacht hat nur der bei der Kammer hinterlegte Berufsträger (mit dessen DATEV-Stick oder was auch immer) die Möglichkeit einen Datenabruf vorzunehmen.
mfg
Moin Moin,
meines Wissens gelten Untervollmachten generell für alle Einträge in der VDB.
Was ich nicht weiß und damit vielleicht die Lösung ist, wenn sich die Untervollmacht auf eine Mandantenberaternummer bezieht. Das habe ich bisher nie probieren müssen
Datev hatte die VDB programmiert, sollte also wissen, was möglich ist oder was nicht. Sonst halt die STB-Kammer.
Möglichkeiten halt. Tatsächlich kenne ich keinen Ausweg in der VDB.
QJ
ICh werde mal einen Servicekontakt eröffnen und berichte dann hier über die Lösung der DATEV. LG Iris