abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechteverwaltung SmartCard-Zugriff VDB/Stkto online für alle Untervollmachten (außer Chef) sperren für 2 Mdt

5
letzte Antwort am 22.09.2025 09:00:12 von irisla
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
irisla
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 6
255 Mal angesehen

Liebe Community, 

 

ich habe eine Denkblockade und weiß nicht wo ich ansetzen kann. 

 

Wir haben zwei Mdt.Nr. (private eigene StE des Chefs). für diese beiden Mdt will er natürlich den Stkto online Abruf machen. Der funktioniert auch. ABER wie sperre ich, dass die anderen Untervollmachten (alle Mitarbeiter) hier keinen Zugriff haben, sondern nur er mit seinen zwei SmartCards den Zugriff auf seine Daten hat? Kann mir hier jemand helfen. Ich weiß nicht recht wo ich ansetzen muss.

 

DANKE vielmals

 

IRis

BernamerSingbär
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 6
241 Mal angesehen

Mein Lösungsvorschlag:
Löschen der bereits vergebenen Vollmachten.

Vollmachten neu erstellen und den Haken bei Punkt 14 "...Untervollmachten zu erteilen" raus nehmen.

Dann sollte der Abruf nur noch mit dem Medium vom Chef gehen.

Dazu muss aber mit diesem Medium die Vollmacht versendet werden.

KOB
Musik kann vielleicht nicht die Welt retten, aber deine Seele!
irisla
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
219 Mal angesehen

Was meinst Du damit, 

 

"Dazu muss aber mit diesem Medium die Vollmacht versendet werden."

 

Der Chef hat zwei SmartCards mit denen er den Zugriff braucht auf diese beiden Nr. Wie kann ich das Recht erteilen, dass nur diese beiden Zugriffsmedien Zugriff haben?

 

Ah ich verzweifle und kann auch nichts finden darüber. 

 

LG und DANKe schon mal

0 Kudos
Interceptor
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 6
211 Mal angesehen

Jeder der Zugriff auf die VDB hat kann eine Vollmacht ohne Untervollmacht einpflegen.

 

Ohne Untervollmacht hat nur der bei der Kammer hinterlegte Berufsträger (mit dessen DATEV-Stick oder was auch immer) die Möglichkeit einen Datenabruf vorzunehmen.

 

mfg

0 Kudos
quantenjoe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 6
179 Mal angesehen

Moin Moin,

 

meines Wissens gelten Untervollmachten generell für alle Einträge in der VDB.

 

Was ich nicht weiß und damit vielleicht die Lösung ist, wenn sich die Untervollmacht auf eine Mandantenberaternummer bezieht. Das habe ich bisher nie probieren müssen

 

Datev hatte die VDB programmiert, sollte also wissen, was möglich ist oder was nicht.  Sonst halt die STB-Kammer.

 

Möglichkeiten halt. Tatsächlich kenne ich keinen Ausweg in der VDB.

 

QJ

0 Kudos
irisla
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 6
152 Mal angesehen

ICh werde mal einen Servicekontakt eröffnen und berichte dann hier über die Lösung der DATEV. LG Iris

0 Kudos
5
letzte Antwort am 22.09.2025 09:00:12 von irisla
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage