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EBICS Mitarbeiterzugang Kanzleikonto = Kanzlei-pdf-Kontoauszüge im privaten Hombankingpostfach v. Mitarbeiter?

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letzte Antwort am 10.03.2023 07:46:16 von nadimb
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hm
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Hallo Community,

 

wir nutzen in unserer Kanzlei DATEV-Zahlungsverkehr über die Zugangsform EBICS.

 

Einer Mitarbeiterin wurde jetzt bei der Bank mittels DATEV smartCard das Recht eingeräumt für das entsprechende Kanzleikonto Lastschriften/Überweisungen aus dem Programm Zahlungsverkehr zu erstellen und auszulösen. Im Programm Zahlungsverkehr sieht sie keine Umsätze oder Kontensalden. 

 

Unserer Mitarbeiterin ist nun aufgefallen, dass sie (zu Hause) über ihren privaten Internetbanking-Zugang (über die Homepage der Bank) nun in ihrem Postfach auch die pdf-Kontoauszüge des Kanzleikontos erhält.

 

Die Bank hat uns dazu folgendes mitgeteilt:   

 

hm_0-1678364605216.png

 

 

Als Alternative wurde nun von der Bank vorgeschlagen, die Ausgabe der Kontoauszüge wieder auf Papierform umzustellen. In diesem Fall werden sie nicht als pdf-Auszüge in den Postfächern aller berechtigten Personen bereitgestellt....

 

Gibt es zu der Problematik vielleicht Erfahrungen oder andere Lösungsvorschläge. Bin dankbar für Infos. 

 

 

 

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renek
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Versteh ich gerade nicht so wirklich.

 

Also, bei uns sind mehrere Konten ebenfalls per EBICS angebunden. Das heißt das unsere Überweisungen von diesen Leuten unterzeichnet werden dürfen.

 

Zum Abholen der Umsätze nutzen wir trotzdem aber RZ Bankinfo. Das kostet bei EBICS nichts zusätzlich. Hier aber bitte die AGB der Bank prüfen. Über RZ Bankinfo holen wir die Bankauszüge sowohl nach Datev Rechnungwesen, Zahlungsverkehr als auch Unternehmen online.

 

Ausschließlich über EBICS machen wir das nicht. Allerdings sollte das ebenfalls funktionieren.

 

Und was die PSD2 anbelangt, da ist es so, dass EBICS nicht darunter fällt. Denn bei EBICS gibt keine Postfächer wie beispielsweise den Onlinezugängen (Nutzerkennungen Onlineportal, oder HBCI über eine Bankingsoftware).

 

Prüfen Sie mal die RZ-Bankinfo-Variante und richten Sie diese für die digitalen Bankauszüge ein.

 

 

P.S.: Bankauszüge gibt es bei uns natürlich über den Chef seinen Onlinezugang und auch per Post....

hm
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
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Hallo @renek ,

 

sehen denn "diese Leute", die EBICS-Kanzlei-Überweisungen tätigen, auch in ihrem privaten Homebanking-HBCI/PIN/TAN-Zugang die pdf-Kontoauszüge des EBICS-Kontos (Voraussetzungen: beide Konten sind bei der selben Bank)?   

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renek
Fachmann
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Nein!

 

Wie gesagt: Auf den Geschäftskonten muss man natürlich unterschriftsberechtigte Personen hinterlegen mit einer Vollmacht. Zusätzlich haben diese Personen einen eigenen EBICS-Zugang. Nun kann jede Person eine Überweisung händisch in der Post ausstellen oder per System über EBICS an die Bank geben. Dabei gibt es die Möglichkeit (auch bei uns genutzt) vom 4-Augen-Prinzip, also 2 Unterschriften.

 

Mit HBCI hat das gar nichts zu tun! Auch haben die Mitarbeiter keinen eigenen Onlinezugang! Diesen gibt es ausschließlich für den Geschäftsführer bzw Gesellschafter.

 

Das Problem, dass Mitarbeiter die Unterlagen in Ihr privates Postfach bekommen liegt zudem an Ihrer Bank! Dort wurde das falsch hinterlegt. Derartige Probleme kenne ich bei uns hier nicht. Hilft vielleicht auch mal den persönlichen Berater auf diesen Missstand anzusprechen.

andrereissig
Experte
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Ich kann die Aussage von @renek bestätigen.

 

Bei den Banken, für die ich Zugriff sowohl auf geschäftliche, als auch private Konten habe, gibt es keine Vermengung der Konten. Im privaten Zugang sehe ich keine geschäftlichen Auszüge und umgekehrt.

Live long and prosper!
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nadimb
Meister
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@hm  schrieb:

 

Unserer Mitarbeiterin ist nun aufgefallen, dass sie (zu Hause) über ihren privaten Internetbanking-Zugang (über die Homepage der Bank) nun in ihrem Postfach auch die pdf-Kontoauszüge des Kanzleikontos erhält.

 

 

hm_0-1678364605216.png

 

 


Das Verhalten ist in diesem Fall tatsächlich korrekt. Ich stelle die Behauptung auf, dass bei der Bank die falschen Zugangsarten gewählt worden sind (und ich lehne mich so weit aus dem Fenster zu sagen, dass vielen Banken gar nicht ganz klar ist, was sie da tun - weil das mittlerweile ähnliche Komplexität angenommen hat, wie wir sie auch täglich spüren).

 

In dem Auszug oben steht explizit etwas von "PIN/TAN-Zugang". Das spricht eindeutig dafür, dass das Online-Banking auch über das Webinterface der Bank aufgerufen werden kann.

 

Es darf natürlich nur einen (eingeschränkten) EBICS-Schlüssel, keinen Online-Banking-Zugriff geben! Das konnte ich auf unseren Formularen immer jeweils explizit wählen und habe das Online-Banking grundsätzlich weggelassen.

 

Und ich kann bestätigen, dass ich (weil privat ebenfalls bei dieser Bank) aufgrund der zwei Online-Banking-Zugänge alle Kontoauszüge auch in meinem Privatpostfach habe - weil GF aber egal.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

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letzte Antwort am 10.03.2023 07:46:16 von nadimb
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