Hallo Community,
ich brauche mal Eure Hilfe. Ein LKW Fahrer unseres Mandanten geht jetzt mit 63 Jahren in Altersrente. Er soll dem Betrieb weiterhin als Springer erhalten bleiben. Die Beschäftigung wird sehr unregelmäßig sein. Das bedeutet: Er verdient eventuell zwei Monate gar nichts und in einem anderen Monat dann ca. 1.500,00 Euro. Ein Minijob scheidet m.E. aus. Ich habe an einen Midijob gedacht, wobei die Voraussetzung eines regelmäßigen Entgelt hier auch nicht gegeben sind.
Viele Grüße
Hallo,
als ich würde daraus jeweils neue Beschäftigungen machen. Hier lässt sich dann sogar über kurzfristige Beschäftigungen nachdenken.
Viele Grüße
Thomas Reich
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für die Hilfe.
Ich stehe immer auf "Kriegsfuss" mit der kurzfristigen Beschäftigung. Der Mandant muss es dann im Auge behalten, die 70 Arbeitstage nicht zu überschreiten.
Viele Grüße
Da kommen wir jetzt in den Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung (Vertragsgestaltung), aber als Gedankenanstoß: der Mandant könnte einen monatlichen Festlohn zahlen und intern ein Arbeitszeitkonto führen. D.h. der AN bekommt jeden Monat seine 500 Euro ausbezahlt, auch wenn er zwei Monate nicht und einen dafür 80 Stunden arbeitet. Das muss entsprechend vertraglich festgehalten und dokumentiert werden, damit es in der Prüfung keinen Ärger gibt, ist aber möglich.
Ich würde auch einzelne Beschäftigungen wählen. Ansonsten wäre es eine Beschäftigung auf Abruf. Hier müsste aber feste Angaben von tägl. AZ etc. festlegt werden, die auch bezahlt werden müssten, selbst wenn er nicht tatsächlich arbeitet.
Wenn er tatsächlich arbeitet und allgemein unter 2.000 € mtl. ist, wäre mMn der Midijob richtig.
Das Problem ist natürlich Lkw-Fahrer, also Sofortmeldepflicht. Er müsste jedes Mal rechtzeitig gemeldet werden.
Vielen Dank.
Dann würde man aber den Festlohn als Midijob abrechnen ?
Vielen Dank,
aber was bedeutet einzelne Beschäftigungen wählen ?
Viele Grüße
Sie meinen nach jeder Beschäftigung wieder abmelden ?
@Bonita66 schrieb:Dann würde man aber den Festlohn als Midijob abrechnen ?
Wenn der monatliche Lohn unter der Minijobgrenze bleibt, rechnest du den auch als Minijob ab.
Wenn du die Monate jeweils als einzelne Beschäftigungen nimmst, meldest du ihn entsprechend immer an und wieder ab.
Ich danke Euch für Eure Unterstützung.
Viele Grüße