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unbezahlter urlaub und kurzfristige beschäftigung

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letzte Antwort am 01.04.2025 10:12:55 von Martina161
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
171 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

weiß jmd. von euch, ob ich unbezahlten Urlaub nehmen kann und in der Zeit in der Gastro woanders kurzfristig Arbeiten darf? 

 

Dankeschön für eure Hilfe

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
143 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

nein, das geht nicht. Es würde Berufsmäßigkeit vorliegen. Siehe dazu Schaubild Entscheidungshilfe Berufsmäßigkeit der Minijobzentrale unter Schaubilder und Prüfhilfen - Minijob-Zentrale

 

CVolz_0-1742970838597.png

 

Die Tätigkeit in der Gastro müsste dann als sv-pflichtige Beschäftigung (oder als Minijob) laufen. Ich würde raten, das Einverständnis des Hauptarbeitgebers einzuholen, damit es später keine arbeitsrechtlichen Probleme gibt.

 

Martina161
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
75 Mal angesehen

guten Morgen,

 
 
Angestellte dürfen während ihres unbezahlten Urlaubs woanders arbeiten, sofern sie dabei ihre Rücksichtnahme- und Treuepflichten gegenüber ihrem Betrieb erfüllen. Das bedeutet, auch im unbezahlten Urlaub darf nicht für die Konkurrenz gearbeitet werden.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist allerdings ausgeschlossen, wenn eine sozialversichungspflichtige Beschäftigung
ausgeübt wird. Dagegen gäbe es die Möglichkeit in diesem Zeitraum der Steuerklasse 6 Mehrfachbeschäftigung
 
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letzte Antwort am 01.04.2025 10:12:55 von Martina161
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