Hallo zusammen,
weiß jmd. von euch, ob ich unbezahlten Urlaub nehmen kann und in der Zeit in der Gastro woanders kurzfristig Arbeiten darf?
Dankeschön für eure Hilfe
Guten Morgen,
nein, das geht nicht. Es würde Berufsmäßigkeit vorliegen. Siehe dazu Schaubild Entscheidungshilfe Berufsmäßigkeit der Minijobzentrale unter Schaubilder und Prüfhilfen - Minijob-Zentrale
Die Tätigkeit in der Gastro müsste dann als sv-pflichtige Beschäftigung (oder als Minijob) laufen. Ich würde raten, das Einverständnis des Hauptarbeitgebers einzuholen, damit es später keine arbeitsrechtlichen Probleme gibt.
guten Morgen,