Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem, das ich nicht lösen kann. Meine Mandantin hat eine Gruppenauslandskrankenversicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen. Dieser Beitrag wird pauschalbesteuert und nach der Meinung der SV-Prüfer SV-pflichtig.
Besteht eine Möglichkeit, eine einmalige SV-Meldung an die AOK für einen Arbeitgeber (ohne Bezug zum Arbeitnehmer) abzugeben. Mit pauschaler Steuer ist es kein Problem, für SV-Meldung habe ich keine Möglichkeit gefunden.
Danke im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo an diesem mehr oder weniger schönen Sonntag,
könnte dieser Beitrag (aus LuG) hilfreich sein?
Gruß, vw
Hallo und danke,
wenn ich richtig verstehe, ist eine SV-Meldung ohne AN-Bezug unmöglich. Ich habe daran gedacht, einen fiktiven AN anzulegen. Ich bin leider nicht sicher, ob das funktionieren kann und welche Konsequenzen das haben kann, die ich jetzt nicht erkenne.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Krankenkasse.
wenn ich richtig verstehe, ist eine SV-Meldung ohne AN-Bezug unmöglich. Ich habe daran gedacht, einen fiktiven AN anzulegen. Ich bin leider nicht sicher, ob das funktionieren kann und welche Konsequenzen das haben kann, die ich jetzt nicht erkenne.
Von einem fiktiven AN würde ich abraten, da die Beiträge nicht 100% korrekt sind, da ja mehrere AN in der Gruppenversicherung sind, d. h. verschiedene KK, unterschiedliche Zusatzbeiträge, ggf. Unterschiede bei PV wg. Kinder, ggf. BMG erreicht, etc.
Ich rate grundsätzlich davon ab, aber notfalls Probeabrechnung mit der Vers. erstellen. Die SV-Beiträge (AN+AG-Anteil) ermitteln und über SV-Meldeportal melden. Hat aber die Folge, dass es nicht im Lohnkonto aufgeführt ist und auch nicht in der Bruttolohnverbuchung.