hallo in die Community,
ich benötige eure Hilfe bei der angehängten Abrechnung.
Ich kann die Berechnung des KV-Brutto nicht nachvollziehen, da ich noch nie einen Rentner mit Midijob hatte.
Für Rückmeldungen im Voraus besten Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Berechnungen findest du hier:
Midijob / Übergangsbereich abrechnen
Ist aber bei allen Midijobbern so, nicht nur bei Rentnern.
danke für die Info, das hilft mir weiter. Hatte ich noch nicht entdeckt.
Hallo,
ich hänge mich mit meiner Frage mal an dieses Thema:
Ist es korrekt, dass Bezieher einer Rente (die ja ihrerseits auch sv-pflichtig ist), im Rahmen einer sv-pflichtigen Tätigkeit ebenfalls als Midijobber abgerechnet werden (dürfen), obwohl doch die Summe der sv-pflichtigen Bezüge (Rente plus Arbeitsentgelt) über 2.000 € liegt?
Oder gibt es da eine Besonderheit, wonach die Übergangsbereichsberechnung bei Rentenbeziehern nicht anzuwenden ist?
Vielen lieben Dank, viele Grüße und einen schönen Tag.
Guten Morgen,
die Midijob-Regelung (§ 20 SGB IV) stellt ja auf das Arbeitsentgelt ab. Rente ist kein Arbeitsentgelt. Insofern sage ich: ja, ist ein Midijob.