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rückwirkende Erwerbsminderungsrente / Urlaubsabgeltung

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letzte Antwort am 04.03.2025 20:14:49 von tt81
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Aquarius
Einsteiger
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Hallo liebe Community,


habe folgenden Abrechnungsfall und bin mangels Erfahrung nicht ganz sicher, ob ich alles richtig erfasst habe.


Mitarbeiterin war vom 25.01.2023 bis 21.06.2024 im Krankengeldbezug. Dann wurde sie ausgesteuert und hat Arbeitslosengeld bezogen. Es wurde zum 21.06.2024 eine Abmeldung GdA 30 erstellt.


Das Arbeitsverhältnis bestand weiter. Jetzt aktuell stellen sich zwei Dinge raus:
1. Die Mitarbeiterin bezieht rückwirkend zum 01.01.2023 eine volle Erwerbsminderungsrente
2. Die Mitarbeiterin kündigt zum 28.02.2025.


Wir haben noch eine Urlaubsabgeltung von 2.300 € abzurechnen.
Die Probeabrechnung für 02/2025 rechnet die Abgeltung brutto für netto ab, keine Steuer, keine SV-Beiträge. Ist das wohl korrekt so?
Wird das Programm wohl eine Meldung GdA 54 erstellen? In der Probeabrechnung sehe ich die SV-Meldungen ja leider nicht.


Muss ich in Sachen Rentenbeginn etwas beachten? Auf das Jahr 2023 kann ich ja nicht mehr nachberechnen. Was mache ich mit dem Zeitraum 01.-24.01.2023 bezüglich Beiträge und Meldungen?


Vielen Dank für kurze Hilfe.

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Aquarius ,

 

welchen Fehlzeitengrund haben Sie denn aktuell ab 22.06.2024 hinterlegt?

 

Ich würde jetzt rückwirkend ab 22.06.2024 den Fehlzeitengrund auf Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente ändern.

 

Dann würde ich mal eine Probeabrechnung veranlassen. Nach meinem Dafürhalten sollte dann die Urlaubsabgeltung als sv-pflichtig dargestellt werden, weil der Fehlzeitengrund (EU-Rente) im Hintergrund mit fiktiven SV-Tagen belegt ist.

 

Dann gibt es aber bestimmt wieder Probleme mit der Krankenkasse, die in der Regel (fälschlicher Weise) keine SV-Beitragspflicht erkennen können.

 

Ich bitte freundlich um Korrektur, falls meine Darstellungen nicht zutreffend sein sollten; diese Fälle mit jahrelang rückwirkender Bewilligung von EU-Renten sind echt lästig und ich bedauere jeden, der damit konfrontiert ist ...

 

Viele Grüße und toi toi toi!

 

 

 

 

Aquarius
Einsteiger
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Danke @lohnexperte 

Ich hatte bisher ab 22.06.2024 den Fehlzeitengrund "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld". 
Stimmt, der passt ja rückwirkend betrachtet nicht mehr. Habe jetzt auf "Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente" abgeändert. Und tatsächlich, das Programm rechnet jetzt mit SV-Beiträgen ab. Allerdings mit BGRS 1111. Richtig wäre ja 3101. Zu welchem Zeitpunkt ändere ich dann den BGRS? Auch zum 22.06.2024? 

Komisch nur, dass der Mitarbeiter der AOK mir sagte, es sei korrekt, dass nach der Abmeldung mit GdA 30 wegen fehlender SV-Tage keine Beiträge auf die Urlaubsabgeltung abgeführt werden müssen. Naja, manchmal irren sich ja auch AOK-Mitarbeiter ...

Aber so richtig sicher bin ich mir dennoch nicht.

Gibts weiter Ideen 😉

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lohnexperte
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Hallo @Aquarius ,

 

 


@Aquarius  schrieb:


Komisch nur, dass der Mitarbeiter der AOK mir sagte, es sei korrekt, dass nach der Abmeldung mit GdA 30 wegen fehlender SV-Tage keine Beiträge auf die Urlaubsabgeltung abgeführt werden müssen. Naja, manchmal irren sich ja auch AOK-Mitarbeiter ...

 

ich verlinke Ihnen mal einen Gedankenaustausch zu gleichem Thema:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Urlaubsabgeltung-bei-Einstellung-Krankengeld-wegen-voller/td-p/442123

 

Wie ich bereits oben erwähnte: Das (Stichwort: fiktive SV-Tage) ist den Krankenkassenmitarbeitern in der Regel unbekannt ...

 

VG

tt81
Einsteiger
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Guten Abend,

 

ich hatte das Thema un die gleiche Problematik auch vor ca. 6 Monaten.

 

Unsere Prüferin für die Deutschen Rentenversicherung hat mir versichert, dass die Urlaubsabgeltung SV-frei ist. Sofern im laufenden Kalenderjahr noch kein Entgelt bezogen würde, fallen auch keine fiktiven SV-Tage an.

 

Einfach den Ausfallschlüssel Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld stehen lassen und keine Änderung aufgrund der rückwirkenden Erwerbsminderungsrente vornehmen.

 

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lohnexperte
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Hallo @tt81 ,

 


@tt81  schrieb:

 

Unsere Prüferin für die Deutschen Rentenversicherung hat mir versichert, dass die Urlaubsabgeltung SV-frei ist. Sofern im laufenden Kalenderjahr noch kein Entgelt bezogen würde, fallen auch keine fiktiven SV-Tage an.

 

Einfach den Ausfallschlüssel Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld stehen lassen und keine Änderung aufgrund der rückwirkenden Erwerbsminderungsrente vornehmen.

 


Ich spreche ebenfalls aus Erfahrung und gebe zu bedenken, dass die Krankenkasse u. U. eine aktualisierte Meldung (Rentenbezieher) anfordert. Nun können Sie diese zwar mit dem SV-Meldeportal absetzen, um die in DATEV damit in Zusammenhang stehende (Nach-)berechnung von SV-Beiträgen auf Einmalzahlungen zu umgehen. (Womit meine Meinung zum SV-Meldeportal mal wieder bestätigt würde, dass man damit alles melden kann, was man bzw. die Krankenkasse will, ohne die "lästigen" fachkundigen und aktuellen Programmprüfungen eines zertifizierten Lohnabrechnungsprogramms).

 

Ihre Aussage "dass die Urlaubsabgeltung SV-frei ist. Sofern im laufenden Kalenderjahr noch kein Entgelt bezogen würde, fallen auch keine fiktiven SV-Tage an." stimmt so zumindest eben nicht, da die fiktiven SV-Tage im Zusammenhang mit dem Fehlzeitenschlüssel stehen und nicht mit der Tatsache, dass im lfd. Jahr noch kein sv-pflichtiges Entgelt (und dann ja logischer Weise keine tatsächlichen SV-Tage) angefallen ist/sind.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

Aquarius
Einsteiger
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Hallo zusammen,

möchte euch kurz schreiben, wie die Sache letztlich ausgegangen ist.

Ich habe mehrfach mit den KK telefoniert, zuletzt mit dem zuständigen Teamleiter. Witzigerweise war er derjenige, mit dem ich mein allererstes Telefonat in der Sache hatte. Da sagte er ja noch, dass keine Beiträge abzuführen seien.

Ich hab ihm nochmals den Sachverhalt geschildert und mit deinem Fachwissen @lohnexperte geglänzt. Vielen Dank dafür 👌.  Der KK-Teamleiter hat sich an eine Fortbildung vor vielen Jahre erinnert und meinem Vorschlag am Ende zugestimmt. Überzeugt.


Das heißt, ich ändere zum 21.06.2024 den Fehlzeitengrund auf "Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente" und setze den BGRS auf 3101. Die Probeabrechnung zeigt die fiktiven SV-Tage, 9 im Juni und 21 im Juli 2024. Und aus der Urlaubsabgeltung werden ermäßigte Beiträge abgeführt.

Danke, viele Grüße und eine gute Woche.

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Aquarius ,

 

das freut mich sehr zu hören! Vielen Dank für Ihre Geduld und Hartnäckigkeit, sich bis zum Teamleiter bei der Krankenkasse durchzutelefonieren und nun auch seitens der Krankenkasse eine gleichlautende Antwort erhalten zu haben.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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tt81
Einsteiger
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Nachricht 9 von 9
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Wieso ändern Sie den Fehlzeitengrund erst zum 21.06.2024 und nicht rückwirkend zum 01.01.2023?

 

Wie viele (fiktive) SV-Tage fallen denn laut Lohnabrechnung für den Februar 2025 an? Das ist doch der entscheidende Monat oder etwa nicht?

 

Ich finde das bedenklich, dass der Teamleiter nicht in der Lage die Frage der SV-Beiträge nicht anhand des Gesetzes zu beantworten.

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 04.03.2025 20:14:49 von tt81
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