was passiert, wenn eine Änderung der Pflicht zur Vorlage einer AU vom 01. Tag auf den 4. Tag eingetragen wird rückwirkend.
Werden die Lfz-Anträge, die bisher wegen fehlender AU nicht erstattet wurden im nachhinein automatisch erstattet oder muss eine Nachberechnung erfolgen?
Kurze Zwischenfrage: wo eingetragen meinen Sie ?
Eine U1-Erstattung können Sie nur über das Kalendarium beantragen. Durch Stammdatenänderungen erfolgt keine automatische Nachholung.
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und hier: Attest muss vorgelegt werden ab dem 04. Krankheitstag
fälschlich war hier eingetragen: ab dem 01. Krankheitstag
Krankheitstage waren im Kalender eingetragen,
allein die LFZ fehlt, weil halt keine AU vorlag....
muss dafür jetzt eine nachberchnung rückwirkend durchgeführt werden?
oder werden AUs ohne Krankmeldung jetzt nochmals automatisch in einem LFZ-Antrag verarbeitet?
Nein, das bedeutet nur, dass der Arbeitnehmer erst ab dem 4. Kranktag verpflichtet ist, ein ärztliches Attest vorzulegen. Bis zu 3 aufeinanderfolgende Kranktage kannst Du auch ohne ärztliches Attest abrechnen indem Du die Tage im Kalender mit dem Ausfallschlüssel K markierst. Wir haben unseren Mandanten einen Vordruck für die Kranktage ohne ärztliches Attest erstellt, damit diese uns dann Ihre Fehlzeiten sauber melden können.
Ah gut jetzt verstehe ich wo Sie meinen. Das hat aber mit dem AAG Antrag nichts zu tun, da steuern Sie ja nach über den Kalender ob Krank mit oder ohne AU, je nachdem was vorliegt. Die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen müssen ja nicht deckungsgleich sein.
Der Arbeitnehmer der erst spätestens am 4. Tag eine AU vorlegen muss kann ja auch ggf. schon am ersten Tag zum Arzt gehen und eine Krankmeldung haben.