Hallo Community,
unser MA stellt einen Mitarbeiter ein, der aus der Selbständigkeit kommt und privat krankenversichert ist.
Es ist doch richtig einen Zuschuss zur privaten KV abzurechnen ? MA meint das wäre nicht korrekt .
Sehe ich nicht so.
Viele Grüße
Sie müssen erst einmal klären, ob der Mitarbeiter überhaupt krankenversicherungspflichtig ist.
Was heißt "er kommt aus der Selbständigkeit"? Ist er weiterhin (auch) selbständig tätig?
Prüfen Sie mal das Stichwort "hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit"
Erste Frage wäre bei mir:
wird die JAE überschritten?
Nur dann darf der Mitarbeiter in der PKV bleiben (außer Altersgrenze überschritten).
Der sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter hat dann Anrecht auf dem PKV Zuschuss. Aber nur wenn er die Bescheinigung zur Erlangung des AG-Zuschuss vorlegt.
Ich mal den Fall das nicht bzw. nicht das richtige Formular vorgelegt wurde. Nach mehreren Anfragen. Pech dann gab es keinen Zuschuss
Ist der Mitarbeiter weiterhin selbstständig ist zu prüfen ob eine Hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt. Diese Prüfung kann und muss nur seine letzte gesetzliche KV vornehmen.
Guten Morgen Herr Lutz,
der Mitarbeiter war selbständig und ist jetzt mit 56 Jahren ins Angestelltenverhältnis gewechselt. Von der privaten KV liegt nur eine Beitragsübersicht vor.
Viele Grüße
Der Mitarbeiter kann vom Alter nicht zurück in die gesetzliche KV (für den Fall das er unter JAE liegt)
Natürlich muss der Arbeitnehmer einen Zuschuss zur PKV vom Arbeitgeber erhalten. Er hat einen gesetzlichen Anspruch.
Voraussetzung ist die Vorlage der Bescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss nach Paragraf 257.
Das Formular muss der Mitarbeiter bei seinerPKV anfordern.
Vielen Dank für die Info.
Grüße