Hallo Community, folgender Sachverhalt.
Es ist der 30.06., ich bekomme einen neuen Mandaten dazu, der ab 06/23 einen Minijober mit 520,- € abzurechnen hat.
Die Schätzung an die Minijobzentrale ist zu spät, dies wurde von der Minijobzentrale selbst gemacht.
Nun lege ich den Mandaten in Lohn u. Gehalt neu an und werde für 06/23 den Lohn für den einen MA abrechnen.
Trage ich irgendwo, die schon durchgeführte Schätzung vor ?
Ist für mich der 1. Fall dieser Art.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Eine Schätzung durch die Krankenkasse entbindet Sie nicht von der Pflicht, einen Beitragsnachweis einzureichen.
Sie erstellen die Abrechnung/den Nachweis also genau so, als wenn die Krankenkasse nicht geschätzt hätte.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Verstehe ich Sie richtig, das ich jetzt für Juni die Schätzung noch rausschicken soll ?
Ich bin jedoch etwas verwirrt, ich rechne ja jetzt den Lohn für Juni ab und es wird mit der Abrechnung auch der KK Beitragsnachweis erstellt. Dieser wird doch dann nicht übermittelt , da ich Spätabrechner bin.
Eine Schätzung für Juli kann ich dann nach dem Monatsabschluss Juni machen.
Ja, es sollte jetzt noch eine Schätzung für Juni erfolgen.
Wenn Sie keine Schätzung erstellen, werden die Beiträge komplett im Juli gemeldet. Die Schätzung von der Knappschaft bleibt dann bestehen und diese Beträge werden zu viel gezahlt oder müssen manuell auf € 0,00 reduziert werden (außerhalb vom Lohn-Programm).
Wie haben Sie denn bisher eine Schätzung gemacht, wenn der Mandant in L&G noch nicht angelegt war?
Wenn der Mandant bisher nicht abgerechnet wurde, wird auch nach dem Beitragsnachweistermin ein Beitragsnachweis erstellt und übermittelt, wenn vorher über L&G keine Schätzung übermittelt wurde.
Der Mandat /Einzelunternehmen hat sich erst neu gegründet. Und beginnt am 01.06.23 mit seiner Firma.
Jetzt verstehe ich das und werde der Minijobzentrale die Schätzung nächträglich schicken.
wieso wollen Sie eine Schätzung schicken, wenn Sie mit dem Lohn die tatsächlichen Beiträge direkt melden können?