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nebeneinkommen während kug

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letzte Antwort am 28.05.2020 10:04:25 von coester
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kb79
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
1405 Mal angesehen

Hallo liebe Kug-Experten,

 

ich benötige dringend Denkhilfe. Es geht um einen Arbeitnehmer der Kurzarbeitergeld erhält bei 100% Arbeitsausfall.

 

Verständlicherweise hat er eine Nebentätigkeit während Kug aufgenommen (systemrelevant!). Es handelt sich um eine sv-pflichtige Nebentätigkeit (Bruttoverdienst ca. 970,00 €).

 

Wie muss ich den anrechnungsfreien Betrag berechnen?

 

Ich habe versucht mich nach der Weisung der Bundesagentur für Arbeit (beigefügt) zu richten (2.1.9).

 

Leider verstehe ich die Berechnung dort nicht ganz. Zumindest den Teil nicht, dass das Soll-Entgelt (und auch das Ist-Entgelt) abweichend von § 106 (1) S. 2 und 3 SGB III bei dieser Berechnung pauschaliert in Netto-Beträge entsprechend der Nettoentgelttabelle umzurechnen ist.

 

Welche Nettoentgelttabelle ist den hier gemeint? Die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes doch wohl nicht, oder?

 

Entschuldigt bitte, aber ich hab echt ein Brett vor dem Kopf. Ich bin für jede Hilfe dankbar

 

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
1377 Mal angesehen

Hallo, 


bitte setzen Sie sich zur Klärung des Sachverhalts mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung. 
Für die Berechnung des Kug-Entgelts wird die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes herangezogen. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kb79
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
1365 Mal angesehen

Hallo Herr Stein,

 

danke für die Antwort.

 

Die Agentur für Arbeit konnte mir zu meiner Frage auch nicht weiterhelfen. Man hat mir aber gesagt, ich soll den Hinweis zur abweichenden "Berechnung" des Soll- und Istentgelts ignorieren.

 

Liebe Grüße

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kb79
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
1116 Mal angesehen

Hallo liebe Kug-Experten,

 

ich habe dieses Problem immer noch nicht hinreichend lösen können. Die Agentur für Arbeit ist auch keine Hilfe

 

Zur Zeit halte ich mich an die Berechnungsmethode des Bundesverband DEHOGA. Dort werden Soll- und Ist-Entgelt nicht in ein pauschaliertes Netto umgerechnet, sondern in ein ganz normales Nettoentgelt.

 

Damit komme ich jetzt bei einem Arbeitnehmer auf eine Anrechnung i.H.v. 96,04 €. Wenn ich diesen Betrag in die Bewegungsdaten mit Ausfallschlüssel 64 eingebe, rechnet DATEV diesen in ein pauschaliertes Netto von 48€ um.

 

Ist das korrekt? Bei der Berechnung des anrechnungsfreien Betrags verwende ich ja Nettobeträge. Dann ist das Ergebnis doch auch Netto. Und dieses wird dann wieder in ein pauschaliertes Netto umgerechnet?

 

Entschuldigt bitte wenn ich mit diesem Thema nerve. Aber ich kapier das nicht so recht.

 

Kann mir vielleicht jemand helfen das Brett vor meinem Kopf zu entfernen?

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 7
1094 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich will mal versuchen, dass "Brett" zu entfernen.

 

Ich gehe davon aus, dass der Ausfallschlüssel noch auf dem Rechtsstand vor Corona-KUG basiert

und Sie daher die doppelte Kürzung erhalten und Sie ein wenig tricksen müssen, um den

aktuellen Stand darstellen zu können.

 

Bei dem Anrechnungswert 96,04 € ergibt sich laut KUG-Tabelle im Bereich von 90,00 € bis 109,99 € beim LS 2 und Steuerklasse I bis V die entsprechenden 48,00 €.

 

Ich würde jetzt den Abrechnungswert auf 192,08 € verdoppeln. Sie erhalten dann in der Tabelle im Bereich

190,00 € bis 209,99 € (LS 2 und StKl I bis V) 96,00 € Anrechnungswert.

 

Die 0,04 € dürften zu vernachlässigen sein...

 

Gruß

 

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kb79
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 7
1079 Mal angesehen

Herzlichen Dank. 🤘

 

Genau das wollte ich hören/lesen. So hab ich das nämlich erfasst.

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coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 7
1072 Mal angesehen

Bitte schön 🤘

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6
letzte Antwort am 28.05.2020 10:04:25 von coester
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