Hallo,
dass die Inflationsprämie gestückelt werden kann, ist mir bereits bekannt.
Bleibt die Prämie auch steuer- und sv-frei, wenn die Auszahlung monatlich z.B. i.H.v. 150,00€ geschieht?
Freundliche Grüße
Ja klar.
Man muss halt nur aufpassen, dass die Zahlungen bis Ende 2023 laufen und insgesamt nicht über 3.000€ pro Mitarbeiter ausgezahlt werden. Wie bei der Coronaprämie damals auch
Wenn wir das richtig gelesen haben, überwacht LuG den Gesamtbetrag automatisch, so er mit der Lohnart der Version 12.15 ab 24.11.22 abgerechnet wird.
@nurich schrieb:Man muss halt nur aufpassen, dass die Zahlungen bis Ende 2023 laufen und insgesamt nicht über 3.000€ pro Mitarbeiter ausgezahlt werden. Wie bei der Coronaprämie damals auch
kurze Berichtigung: Der Zeitraum läuft bis Ende 2024
Ich habe auch eine Arbeitnehmerin, die monatlich 150 € bekommt. Ich habe auch nichts weiteres finden können, was die Einteilung einschränkt. Also sollte das kein Problem sein.
(Weil die Überwachung des Höchstbetrags leider nur im LuG läuft, habe ich mir extra eine Erinnerung in den Aufgaben eingerichtet, damit sie in Lodas aufploppt.)🤓
Hallo,
bis Ende 2024, wie @Uwe_Lutz ja bereits angemerkt hat.
Aber m.E. auch aufpassen, dass nicht nach Auslaufen der Inflationsausgleichspauschale gleich eine Gehaltserhöhung "zum Ausgleich" folgt ... 😉. Stichwort: Zusätzlichkeit.
Gruß, vw
@KruegerKOB schrieb:habe ich mir extra eine Erinnerung in den Aufgaben eingerichtet, damit sie in Lodas aufploppt
Das kann man doch jetzt schon im entsprechenden Monat erfassen, also wenn ab 11/2022 mtl. € 150,00 gezahlt werden (also für 20 Monate) im Bearbeitungsmonat 07/2024 den Betrag wieder auf € 0,00 reduzieren.
genau so, ähnlich den Azubilöhnen: Gleich beim Anlegen alle Steigerungen in die jeweiligen Monate.