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lohn und gehalt nebeneinkommenbescheinigung

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letzte Antwort am 23.01.2024 12:51:40 von Clevi1968
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Clevi1968
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Guten Morgen,

 

ich arbeite mit Lohn und Gehalt und habe zur Übermittlung der Nebeneinkommensbescheinigung eine Frage.

 

Da ich das Häckchen gesetzt habe, damit mir jeden Monat eine Bescheinigung erstellt wird, nun das Problem bei den Angaben zum Arbeitsverhältnis.  Bei einem konstanten Einkommen bis höchstens 165 Euro gibt es keine Möglichkeit. Diese benötige ich aber, sonst setzt er mir die Häckchen falsch. 

 

Hatte jemand schon dieses Problem?

 

Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Personalwirtschaft verschoben, Kategorie Lohn und Gehalt zugeordnet.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei der Angabe "Unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro und weniger als 15 Stunden wtl." wird im Folgemonat keine neue Bescheinigung erstellt, sofern das Entgelt nicht 165 Euro oder die Arbeitszeit von 15 Stunden überschreitet.


Wenn Sie für jeden Monat eine Nebeneinkommensbescheinigung benötigen, wählen Sie "Unterschiedlich hoch" aus mit der Historie, ab wann die Bescheinigung monatlich übermittelt werden soll.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Clevi1968
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Preuß,

selbst die Agentur für Arbeit sagt das beides mit ja beantwortet werden muss,  also konstant bleibt das Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit  und das künftige Einkommen beträgt bis 165 Euro mit weniger als 15 Stunden wöchentlich.

 

Als Nebeneinkommen bekommen die Leute konstant jeden Monat 150 Euro bezahlt 

 

 

Das irritiert mich jetzt. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
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@Clevi1968  schrieb:

 

selbst die Agentur für Arbeit sagt das beides mit ja beantwortet werden muss,  also konstant bleibt das Einkommen und die wöchentliche Arbeitszeit  und das künftige Einkommen beträgt bis 165 Euro mit weniger als 15 Stunden wöchentlich.

 

 

 

In dem Fall muss aber nicht jeden Monat eine Bescheinigung abgegeben werden, sondern nur für den Fall, dass sich hieran etwas ändert, also z.B. mal mehr als € 165,00 gezahlt wird. Und genau so ist es im Programm umgesetzt.

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Clevi1968
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung Herr Lutz. 

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letzte Antwort am 23.01.2024 12:51:40 von Clevi1968
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