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lodas Elan Vorjahr

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letzte Antwort am 22.01.2026 15:38:49 von mawu
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MB2020
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
318 Mal angesehen

Hallo ,

 

ich habe für die Mandantin für das Jahr 2024 über das DATEV Programm Schwerbehindertenabgabe die entsprechende Anzeige abgegeben.

 

Aufgrund dieser Anzeige, möchte die Bundesagentur für Arbeit nun auch für das Vorjahr (2023) eine Schwerbehindertenabgabe haben. Ich bekomme das aber nicht hin, weil jedes Mal der Datenabruf von 2024 durchgeführt wird.

 

 

Kann mir jemand helfen?

 

Liebe Grüße

MB

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Hallo.

 

Nur eine Vermutung:

Kann es sein, weil sich das Programm ja die Daten aus dem Lohn zieht, dass 2023 nicht möglich ist weil 2025 schon im Lohn abgerechnet wurde?

 

Auch eine Lohn Arbeitsbescheinigung kann ja z.B. immer nur für das laufende Jahr und das Vorjahr bescheinigt, bzw. erstellt werden.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 6
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Das Programm Schwerbehindertenabgabe kann, glaube ich, nur jeweils das Vorjahr abrufen. Für 2023 bleibt dir bloß, die 2024er-Dateien als Grundlage zu nehmen (bis auf die AN-Daten bleiben die ja ohnehin gleich) und die monatlichen Zahlen und Liste von Hand zu erfassen.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 6
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ja, glaube auch zu wissen, nur jahr und vorjahr. deutschland ist so geil. bestimmt wegen dsgvo oder so. kustig. 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 6
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

bestimmt wegen dsgvo oder so. kustig. 


Ich vermute mal eher, das liegt daran, dass das Programm ja nur eine Hilfe bei der Erstellung der Meldung bieten soll. Und weil es auf die Daten im Rechenzentrum zugreift und du die nur für das Vorjahr noch ändern kannst (um z.B. bei einer Mitarbeiterin noch Angaben zur Schwerbehinderung einzutragen), und die Meldung grundsätzlich bis Ende März erstellt sein muss (nachträgliche Meldungen für Vorjahre dürften die absolute Ausnahme sein) - hat DATEV eben hart einprogrammiert, dass es das Vorjahr abruft. Hätte ich genauso gemacht.

Die eigentliche Meldung wird über IW-Elan gemacht, und da kannst du bis 2020 zurück noch Meldungen erstellen.

 

Wir haben z.B. auch einen Mandanten, der als Sicherheitsdienst stark schwankende Arbeitsstunden hat, so dass die Teilzeitkräfte mal reingerechnet werden und mal nicht. Da muss ich die Meldung auch immer von Hand (bzw. mit Hilfe von DALY und Excel) machen, weil Schwerbehindertenabgabe nur auf die Personalstamm- und nicht die Abrechnungsdaten zugreift. Das deckt über 95 % der Mandanten ab, die die Meldung machen müssen, und ist damit (aus meiner und anscheinend auch aus DATEVs Sicht) "gut genug" für etwas, das man nur einmal im Jahr und bei einem Bruchteil der Mandanten braucht.

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mawu
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Hallo,

kannst du mir kurz schreiben, wie du das mit Hilfe von DALY und Excel machst?

Welche Analyse verwendest du dazu?

Ich benötige die Auswertungen für 2024.

Vielen Dank

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letzte Antwort am 22.01.2026 15:38:49 von mawu
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