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kurzfristige Beschäftigung Student

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letzte Antwort am 18.05.2021 10:19:03 von pogo
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markushülsmann
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
667 Mal angesehen

Liebe Community,

 

mir stellt sich aktuell die Frage, ob es möglich ist, einen ordentlich studierenden (keine weiteren Beschäftigungen) als kurzfristig beschäftigten abzurechnen (Fristen werden entsprechend eingehalten).

Ich tue mir hier hinsichtlich der Beurteilung der Berufsmäßigkeit etwas schwer.

 

Ich danke für die Hilfen 🙂

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 5
652 Mal angesehen
markushülsmann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
642 Mal angesehen

Sehr geehrte Lohnhilfe,

 

vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das Dokument dahingehend richtig, dass grundsätzlich nur im Falle eines Zweit- oder Aufbaustudiums keine Berufsmäßigkeit vorliegt?

 

MfG

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
631 Mal angesehen

Hallo,

 

genau so sehe ich das auch.

 

LG
VM
0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 5
626 Mal angesehen

Du darfst die erste Zeile nicht ignorieren.

 

Während des Studiums liegt höchstens aufgrund von Vorbeschäftigungszeiten eine Berufsmäßigkeit vor.

 

pogo_0-1621325903238.png

 

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letzte Antwort am 18.05.2021 10:19:03 von pogo
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