Liebe Community,
mir stellt sich aktuell die Frage, ob es möglich ist, einen ordentlich studierenden (keine weiteren Beschäftigungen) als kurzfristig beschäftigten abzurechnen (Fristen werden entsprechend eingehalten).
Ich tue mir hier hinsichtlich der Beurteilung der Berufsmäßigkeit etwas schwer.
Ich danke für die Hilfen 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sehr geehrte Lohnhilfe,
vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das Dokument dahingehend richtig, dass grundsätzlich nur im Falle eines Zweit- oder Aufbaustudiums keine Berufsmäßigkeit vorliegt?
MfG
Hallo,
genau so sehe ich das auch.
Du darfst die erste Zeile nicht ignorieren.
Während des Studiums liegt höchstens aufgrund von Vorbeschäftigungszeiten eine Berufsmäßigkeit vor.