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kurzfristig Beschäftigter, gesetzlich bei der Knappschaft krankenversichert - EAAG Antrag nicht möglich

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letzte Antwort am 11.02.2025 19:37:26 von havi
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havi
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Moin!

 

Ich erhalte diesen Hinweis, obwohl eigentlich alles richtig ausgefüllt sein sollte.

Kurzfristig Beschäftigter, gesetzlich krankenversichert, aber eben auch bei der Knappschaft.

 

Hinweis #LN16462
EAAG: Bei Anträgen für geringfügig Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind, soll die Krankenkasse
angegeben werden, bei der die Krankenversicherung besteht.
» Ergänzen Sie diese Krankenkasse ab 11/2023 und wiederholen Sie die Abrechnung.

 

Das Programm erkennt die 2. Eintragung der Knappschaft aber leider nicht an.

 

Was kann ich tun?

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Haben Sie die BUN auch 2x angelegt unter den Krankenkassen ? Einmal "normal" und einmal mit dem Zusatz "für geringf. Beschäftigte"?

 

havi
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Guten Morgen! Das habe ich nicht, weil der Mandant diese KK nicht braucht. Habe mal bei einem anderen Mandanten nachgesehen. Die zusätzliche Einrichtung hat keine Auswirkung auf die Auswahl bei den zusätzlichen Angaben. Hier gibt es nur eine 98000006 Knappschaft.

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Ich würde meinen, diese KK wird eben doch beim Mandaten gebraucht, wenn auch nur für die Eingabe in eben diesem Feld, denn der Mitarbeiter hat seine tatsächliche gesetzliche Versicherung ja nicht bei der Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte auch wenn beide Bundesknappschaft heißen. Sollte es dann zu einer Meldungserstellung an die gesetzliche KV kommen, muss es ja an die "andere" BUN gehen.

 

Ich habe dazu jedoch auch nichts weiter gefunden und habe diese Konstellation selbst nicht, daher nur eine Einschätzung meinerseits.

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zwilling
Einsteiger
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Hallo Havi,

 

wir haben die Knappschaft auch 2x im Angebot.

Das Häkchen besagt ja "empfängt Beiträge ausschließlich für geringfügig ...."

Somit haben wir ein und dieselbe Knappschaft, die sich nur in diesem Häkchenfeld unterscheiden.

 

VG

 

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havi
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Moin! Das ist mir schon klar, aber das Programm hat es, trotz dieser Eintragungen, nicht bei den Krankenkassendaten angenommen. Ist aber egal, solch einen Fall hatte ich bisher nur 1 mal 🙂

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havi
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Für den Abruf der eAU-Daten und der AAG-Anträge bräuchte es natürlich die Krankenkasse, auf deren Namen die Fehlzeit bescheinigt wurde. Dies erledige ich auf dem Reiter "Krankenkasse" als zusätzliche Angabe. Wenn hier die Knappschaft 2 eingetragen ist, also die, die nicht nur Beiträge für geringfügig Beschäftigte einzieht, dann sollte es klappen.

 

havi_0-1739298884545.png

 

So funktioniert es bei meinen Abrechnungen jetzt immer - anfänglich (2023) hatte ich aber genau die beschriebenen Probleme🙂

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letzte Antwort am 11.02.2025 19:37:26 von havi
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