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korrektur kug ohne Sicherung in RZ

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letzte Antwort am 18.11.2022 13:48:38 von t_r_
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Viktoria88
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Nachricht 1 von 13
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Hallo zusammen,

 

ich habe ein folgendes Problem: ich muss KUG 2020 korrigieren bzw. neu berechnen (weil der Mandant es eigenständig damals gemacht hat und uns keine Info dazugegeben hat). Ich weiß, dass es inzwischen geht, vorausgesetzt ist eine RZ Sicherung. Und genau das haben wir nicht. 

 

Gibt es eine andere Möglichkeit die Anträge zu korrigieren?

 

Herzlichen Dank!

 

LG

andrereissig
Allwissender
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@Viktoria88  schrieb:

Ich weiß, dass es inzwischen geht, vorausgesetzt ist eine RZ Sicherung. 


Wer sagt das?

 

Lohn und Gehalt: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen - DATEV Hilfe-Center

 

Es genügt auch eine lokale Sicherung. Eine RZ-Sicherung ist nicht zwingend erforderlich.

 

andrereissig_0-1668767533579.png

 

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Viktoria88
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und wenn das auch nicht gibt?

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andrereissig
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@Viktoria88  schrieb:

und wenn das auch nicht gibt?


Im von mir verlinkten Dokument ist eine Beschreibung, wie Sie die lokale Sicherung erstellen. Ohne geht es nicht. Da haben Sie keine Wahl.

 

andrereissig_0-1668767803374.png

 

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Viktoria88
Beginner
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das ist dann die Frage, ob ohne jegliche Sicherung eine Möglichkeit gibt, die Abrechnungen zu korrigieren

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andrereissig
Allwissender
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@Viktoria88  schrieb:

das ist dann die Frage, ob ohne jegliche Sicherung eine Möglichkeit gibt, die Abrechnungen zu korrigieren


 

Bitte lesen Sie noch einmal meinen vorherigen Beitrag.

 

Ohne Sicherung können Sie die Korrektur nur mit Stift, Taschenrechner und Papier durchführen.

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Nutzer_8888
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Hallo @Viktoria88 ,

 

wie im von @andrereissig verlinkten Hilfedokument (Abschnitt 3.1) beschrieben, können Sie nach meinem Verständnis ab Lohn und Gehalt 11.86 auch spätere Abrechnungsstände des Jahres 2022 derart zurücksetzen, dass Sie KUG 2020 korrigieren können.

Damit könnten Sie heute sichern und auf Basis dieser Sicherung die Kopie erstellen, die dann zurückgesetzt wird.

 

Bitte schauen Sie sich das Klick-Tutorial an (das Video scheint mir dahingehend nicht aktuell zu sein!).

 

Außerdem wäre zu empfehlen das Ganze mit größer Konzentration durchzuführen (auf keinen Fall den falschen Datenpfad aktiv haben ....) und die vielen sehr berechtigten Warnungen ernst zu nehmen.

M.e. sind hier gewisse IT-Kenntnisse erforderlich, um den nicht gerade einfachen Workaround zu verstehen.

 

Vielleicht erhellt dies die Antwort von @andrereissig ?!

andrereissig
Allwissender
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@Nutzer_8888  schrieb:

Außerdem wäre zu empfehlen das Ganze mit größer Konzentration durchzuführen (auf keinen Fall den falschen Datenpfad aktiv haben ....) und die vielen sehr berechtigten Warnungen ernst zu nehmen.

M.e. sind hier gewisse IT-Kenntnisse erforderlich, um den nicht gerade einfachen Workaround zu verstehen.

Oh ja! Bitte, bitte den Hinweis von @Nutzer_8888 mit heiligem Ernst berücksichtigen. Holen Sie sich hierfür Hilfe dazu, denn die erforderlichen Schritte beinhalten das Risiko, daß Sie sich Ihren Lohnbestand zerschießen.

 

Da Sie aus Gründen, die sich mir leider nicht erschließen, eine deutliche Zurückhaltung an den Tag legen, was die Erstellung einer Sicherung betrifft und gleichzeitig die Hinweise offenbar nur überfliegen, gehen Sie bitte mit größter Vorsicht voran.

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Viktoria88
Beginner
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Nachricht 9 von 13
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Das ist dann richtig, dass ich nur eine Brutto-Netto Abrechnung für 12/2021 bekomme, wo die Korrekturen für die Monate aus 2020 sind?

 

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Nutzer_8888
Fachmann
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Nachricht 10 von 13
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Sorry, da bin ich raus - mache hier nur lokalen EDV-support für meine Frau...

 

Verstand aber, dass das Kug 2020 korrigiert werden kann, wenn Sie letztlich in 12/2021 sind. Denke das Tutorial ist hier auch aussagefähig - leider habe ich sonst von der ganzen Lohn und Gehaltsabrechnung kaum Ahnung....

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Viktoria88
Beginner
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Nachricht 11 von 13
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Machen Sie sich keine Sorgen, ich habe alles in ruhe gut gelesen😀

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 12 von 13
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Ja, es ist richtig, dass die Korrekturen in der Abrechnung 12/2021 für 2020 durchgeführt werden. Es erfolgt eine Nachberechnung aus 12/2021 für 2020.

t_r_
Allwissender
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Nachricht 13 von 13
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Machen Sie sich keine Sorgen, ich habe alles in ruhe gut gelesen

100% nicht, sonst hätten Sie in Punkt 3.2.7 (3) gelesen, dass Sie die Abrechnung in der Lohnabrechnung 12/2021 durchführen. 😉 Es ist wirklich wichtig, dass Sie sich daran halten, sonst haben Sie nachher echt Probleme.

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letzte Antwort am 18.11.2022 13:48:38 von t_r_
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