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keine Auszahlung EPP trotz Anspruchsberechtigung

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letzte Antwort am 15.09.2022 08:44:41 von NaJu2008
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NaJu2008
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Hallo,

 

ich habe in der Lohnabrechnung einen AN der in der Lohnabrechnung 07/2022 für die letzte Monatshälfte mit Unterbrechungsgrund Elternzeit geschlüsselt wurde. In der Abrechnung 08 wurde die Elternzeit gelöscht, da eine Beschäftigung während der Elternzeit mit 16 Wochenstunden zzgl. Firmenwagen ausgeübt wird.

 

Dieser AN ist auch als Anspruchsberechtigt für die EPP geschlüsselt. In der Lohnsteueranmeldung fehlt mir aber ein AN (Dank der inzwischen fehlenden Auflistung im Fehler-/Hinweisprotokoll nur mühsam herauszufinden). Ich habe einfach gleich eine Probeabrechnung für 09/2022 gemacht und ausgerechnet dieser AN bekommt keine EPP! Er hat auf dem Lohnzettel sein volles Gehalt sowie den Firmenwagen abgerechnet bekommen, aber im Gegensatz zu allen anderen AN keine EPP.

 

Da die EPP nicht manuell über die Bewegungsdaten erfasst werden kann, gibt es hier natürlich ein großes Problem.

 

Einen Service-Kontakt habe ich schon geschrieben, aber bisher noch keine Antwort erhalten (die werden wahrscheinlich gerade mit Problemen zur EPP zugeschüttet).

 

Habt ihr auch so einen kuriosen Fall und gibt es Lösungsvorschläge?

 

Eine Wiederholungsabrechnung wollte ich vorerst noch nicht machen, da ja auch in der Probeabrechnung für 09 keine entsprechende Berücksichtigung der EPP erfolgt obwohl die Stammdaten ja definitiv im RZ verarbeitet wurden.

cro
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@NaJu2008  schrieb:

Hallo,

 

ich habe in der Lohnabrechnung einen AN der in der Lohnabrechnung 07/2022 für die letzte Monatshälfte mit Unterbrechungsgrund Elternzeit geschlüsselt wurde. In der Abrechnung 08 wurde die Elternzeit gelöscht, da eine Beschäftigung während der Elternzeit mit 16 Wochenstunden zzgl. Firmenwagen ausgeübt wird.

 

..............................


Sie müssen die Elternzeit auf der alten Personalnummer (mit EPP) weiterlaufen lassen. Die Nebenbeschäftigung dann auf einer extra PN (ohne EPP).

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NaJu2008
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Die Nebenbeschäftigung ist aber mehr als geringfügig entlohnt.

 

Wenn ich den MA auf einer neuer PN anlege, kann ich keine Elstam-Daten abrufen da er ja schon beim gleichen AG angemeldet ist und auch bei der KK kann ich ihn nicht anmelden.

Somit muss ich Ihn ja zwingend auf der bisherigen PN weiter laufen lassen. 

 

In den Fehlzeiten ist also nirgends eine Fehlzeit hinterlegt. Es erfolgt lediglich eine Reduzierung des Arbeitsentgeltes, das in voller Höher SV- und steuerpflichtig ist.

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pogo
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Und die Auszahlung der EPP steht ganz sicher auf Ja?

 

Personaldaten->Steuer->Einmalbezüge/...

 

Die Auszahlung erfolgt nämlich auch, wenn der MA in der Lohnsteueranmeldung nicht berücksichtigt worden ist.

Dann kommt im interaktiven Fehlerprotokoll allerdings ein entsprechender Hinweis.

 

Wenn bei dir wirklich das Ja eingestellt ist, setz mal das Änderungskennzeichen und guck, ob danach die Auszahlung erfolgt.

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NaJu2008
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Der MA steht auf "Ja".

 

Habe ihn mal auf "Nein" gesetzt und eine Probeabrechnung für 09 gemacht. Im Fehler-/Hinweisprotokoll steht der Vermerk, dass auf Grund von Stammdatenänderungen eine automatische Nachberechnung angestoßen wurde.

 

Anschließend wieder auf "Ja" zurück geschlüsselt und Probeabrechnung gemacht.

 

Leider erfolgt noch immer keine Abrechnung der EPP. 

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Alex1
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Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem.

Haben Sie eine Lösung gefunden?

 

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TN
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Vermutlich war die EPP für den AN NICHT in der Lohnsteueranmeldung 08/2022 enthalten?

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NaJu2008
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Die Anspruchsberechtigung war bereits mit der Lohnabrechnung 08 in den Stammdaten hinterlegt und trotzdem wurde der AN bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt.

Und es gibt keinen Hinweis für das Warum.

TN
Fachmann
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Dann wurde das wohl in den Auswertungen der August-Abrechnung übersehen.

In LuG sollte in einem solchen Fall die August-Abrechnung wiederholt werden.

 

Leider müsste da nun ein Lodas-User weiterhelfen.

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NaJu2008
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Ich habe auch einen Mdt der immer sehr zeitig den Lohn für den laufenden Monat bringt. Für 08 stand uns da die neue Programmversion noch nicht zur Verfügung. Die Wiederholung habe ich kurz vor der Abrechnung 09 gemacht.

In der Probeabrechnung für 09 hat es mir aber für alle AN die EPP abgerechnet obwohl ich 08 noch nicht wiederholt hatte. Ich habe sogar den Hinweis bekommen, dass die EPP noch nicht in der LSt abgerechnet wurde.

 

Aber diesem Fall bekomme ich gar keinen Hinweis warum es nicht funktioniert obwohl alle Rahmenkriterien erfüllt sind.

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TN
Fachmann
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Und in der LSt-Anmeldung der Wiederholungsabrechnung 8/2022 stand der "verlorene" AN mit drin?

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NaJu2008
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Da die EPP ja noch nicht einmal in der Probeabrechnung für 09 bei diesem AN berücksichtigt wird, wollte ich nicht einfach mal eben so ne Wiederholung machen. 

Vor allem möchte ich den Mdt ja auch nicht mit Druckauswertungen zu müllen. Wenn ich das Druckauswertungspaket für ne Wiederholung rausnehme soll es sich auch lohnen.

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NaJu2008
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Der Mitarbeiter bei Datev, der meinen Servicekontakt bearbeitet hat, hat scheinbar auch nur die Hälfte meines Problems gelesen. Jedenfalls hat die Antwort so überhaupt keinen Sinn ergeben.

 

Eine Kollegin hatte noch die Idee gehabt, den MA auf "nicht-anspruchsberechtigt" zu setzen. Anschließend die Stammdaten ins RZ senden und am nächsten Tag wieder auf "anspruchsberechtigt" setzten und eine Probeabrechnung durchführen.

 

Jetzt bekommt er laut Probeabrechnung auch die EPP ausgezahlt und im Fehler-/Hinweisprotokoll ist auch der Vermerk, dass dieser MA in der LSt-Anmeldung noch nicht berücksichtigt wurde.

 

Jetzt kann ich beruhigt eine Wiederholung machen.

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letzte Antwort am 15.09.2022 08:44:41 von NaJu2008
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