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jobticket

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letzte Antwort am 07.05.2021 17:39:24 von Selina_Heubeck
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nielaender
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Hallo,

 

ich habe seit neusten ein Jobticket abzurechen über Lohn u. Gehalt.

Kann mir jemand erklären wie ich das am Besten mache?

 

Das Ticket kostet 76,60 EURO

Der Mitarbeiter zahlt 32,60 EURO als Eigenanteil.

 

Folgendes hatte ich mir zurecht gelegt bin aber unsicher, ob ich richtig liege.

Oder muss ich unter Jobticket (Höhe des Geldwertenvorteils)   nur die 44 € eintragen?

Und die Bezeichnung 9010 mit Eigenanteil Jobticket müsste doch eigentlich nur Jobticket lauten oder?

 

Bin für jegliche schnellstmögliche Hilfe dankbar.

LG Brutto_Netto.PNG

 

 

 
t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

erfassen Sie auf Mitarbeiterebene unter Fahrkostenzuschuss | Jobticket (Sachbezug) | Sachbezug (Höhe des geldwerten Vorteils) die EUR 44,00 AG-Zuschuss. Darunter unter "Angaben zur Steuerfreiheit" können Sie dann "Sachbez" auswählen.

 

Den Arbeitnehmeranteil erfasse ich mit einer eigenen Nettoabzugsart als festen Bezug.

 

Viele Grüße

T. Reich

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nielaender
Beginner
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Hallo,

 

was meinen Sie mit der eigenen Nettoabzugsart als festen Bezug? Lohnart 9002 wird unten angesprochen, oder meine Sie noch etwas anderes beim Gehalt oben?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Guten Morgen,

 

das war wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Ich ziehe im Netto über die Lohnart 9010 einmal die EUR 44,00 als Folgelohnart der Lohnart 2900 ab. Als weitere Lohnart im Nettoabzug wird dann die Zuzahlung des Arbeitnehmers berücksichtigt. Ich habe somit als Nettoabzug, wie Sie, zwei Lohnarten. Aber halt nur EUR 44,00 und EUR 32,60, so dass ich auf den Gesamtwert des Tickets komme. Ich Bruttobereich wird nur der geldwerte Vorteil von EUR 44,00 ausgewiesen.

 

 

 

Viele Grüße

T. Reich

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nielaender
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Hallo,

 

so ist es auch logischer.

2900/AG Zuschuss 44,00 Euro

und dann als Abzug

9010/ Jobticket 44,- + 9002/ Eigenanteil 32,60 = 76,60 Euro Jobticket.

 

Vielen Dank für die Hilfe!

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Nathalie1
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Hallo Herr Reich, 

Liebe Community,

 

ich lese gerade Ihren damaligen Chat und habe jetzt auch mal eine Frage, zu JobTicket.

 

Sie Schreiben, dass unter Fahrtkostenzuschuss Jobticket (Sachzuwendungen) der Sachbezug zu erfassen ist. In Ihrem Fall 44 €.

 

Was schlüsseln Sie unter Versteuerung? Steuerfrei (Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln)?

 

Die Steuerfreiheit ist doch nur aufgrund der 44 Euro Freigrenze gegeben und eine Steuerfreiheit liegt ja nicht vor, da die Arbeitnehmer Zuzahlungen leisten und von daher die "Zusätzlichkeitsvoraussetzungen" nicht gegeben sind, oder?

 

Viele Grüße

 

Nathalie

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
2300 Mal angesehen

Hallo Nathalie,


ein Jobticket ist ab 01/2019 steuerfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für folgende Fahrten zur Verfügung gestellt wird:


- Unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte


- Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer zusätzlich in Anspruch nehmen kann


Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Jobticket gegen eine Gehaltsumwandlung, schließt diese die Steuerfreiheit aus. Ab 2020 ist anstelle der Steuerfreiheit auch eine Pauschalierung in Höhe von 25% möglich.


Welche Versteuerung in Ihrem Fall für das Jobticket gewählt werden muss, können wir rechtlich leider nicht beurteilen.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.05.2021 17:39:24 von Selina_Heubeck
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