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jährliche bAV

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letzte Antwort am 03.05.2022 08:30:09 von cro
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tbehrens
Fachmann
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Unser Mandant hat eine neue AN eingestellt. Wir haben ein alten Versicherungsschein über eine jährliche bAV über 1.000 € jeweils zu zahlen im Dezember.

 

Bei Gehaltsumwandlung + AG-Anteil ergibt sich 869,57 € + 15% = 130,43 = 1.000 €.

 

Unser Mandant zahlt Weihnachtsgeld im November, aber entsprechend der wirtschaftlichen Möglichkeit, Höhe also nicht im Voraus bestimmt. Das letzte Weihnachtsgeld lag bei durchschnittlich bei ca. 350 € brutto.

 

Wir haben bisher keine Gehaltsumwandlungsvereinbarung noch ein neuen Versicherungsschein auf dem Namen unseres Mandanten.

 

- Muss der Versicherungsschein umgeschrieben werden oder reicht es, wenn der AG den Betrag bezahlt? 

 

- Wenn anstatt im Nov. in Dez. das Weihnachtsgeld gezahlt wird, darf der Rest von lfd. Gehalt berechnet werden bzw. wenn in einem Jahr kein Weihnachtsgeld gezahlt wird, dürfen die 1.000 € komplett vom lfd. Gehalt abgerechnet werden? Die Frau arbeitet Teilzeit bei ca. 2.000 € brutto.

 

Vielen Dank im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
110 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Ihnen bei Ihrer Fragstellung nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Versicherungsinstitut.


In LODAS haben Sie die Möglichkeit bei einer Gehaltsumwandlung weitere Bezugslohnarten anzugeben. Dazu scrollen Sie in der Zeile mit der bisherigen Bezugslohnart nach rechts, öffnen über das Symbol "+" das Fenster Weitere Bezugslohnarten auswählen und erfassen weitere Bezugslohnarten. Wenn der Betrag, der mit der erfassten Bezugslohnart abgerechnet wird nicht ausreicht, wird dieser aus den weiteren Bezugslohnarten bedient.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cro
Experte
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Nachricht 3 von 3
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Der Vertrag muss umgeschrieben werden, da der AG, hier vermutlich eine Direktversicherung, Versicherungsnehmer wird. Alles Andere ist meines Wissens frei verhandelbar.

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letzte Antwort am 03.05.2022 08:30:09 von cro
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