abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

gkv

4
letzte Antwort am 23.06.2025 14:21:02 von Astrid_Preuß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
MM_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
193 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert eine GKV Monatsmeldung für den Zeitraum 01/24 - 06/24 abzugeben. Ich bekomme die Meldung leider nicht erzeugt. Die Mitarbeiterin ist im Juni 2024 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Im Januar 2025 erfolgte ein Wiedereintritt unter der selben Personalnummer. Ist das evtl. das Problem?

 

Ich freue mich, wenn mir Jemand weiterhelfen kann.

 

Vielen Dank!

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
175 Mal angesehen

Das DHC-Dokument sollte helfen: GKV-Monatsmeldungen erstellen - DATEV Hilfe-Center

0 Kudos
MM_
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
159 Mal angesehen

Vielen Dank. An dem Dokument habe ich mich auch schon abgearbeitet. Funktioniert leider nicht.

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
153 Mal angesehen

Hier lief das immer reibungslos. Haben Sie beim ausgeschiedenen AN den letzten abzur. Monat auf den akutellen Monat hochgesetzt?

 

Ansonsten wäre ein SK an die DATEV vielleicht sinnvoll.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
74 Mal angesehen

Hallo,

 

für einen vorangegangenen Beschäftigungszeitraum können GKV-Monatsmeldungen nicht erstellt werden.

 

Sie können den aktuellen Beschäftigungszeitraum löschen und mit der Lohnabrechnung die GKV-Monatsmeldungen erstellen. Erfassen Sie nach der Übermittlung der Meldungen wieder den aktuellen Beschäftigungszeitraum.

 

Beachten Sie bitte, dass auch die Rückmeldedaten abgerechnet werden müssen.

 

Änderungen in den SV-Beiträgen werden mit dem aktuellen Beitragsnachweis gemeldet. Der Beitragsnachweis wird jedoch mit dem Monatsabschluss erstellt.

 

Meine Empfehlung ist, dass Sie den neuen Beschäftigungszeitraum ab 01/2025 über eine neue Personalnummer abrechnen. Die in der ursprünglichen Personalnummer entstehende Überzahlung verrechnen Sie in der neuen Personalnummer.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
4
letzte Antwort am 23.06.2025 14:21:02 von Astrid_Preuß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage