Hallo zusammen,
mir ist ein Fehler in der Lohnabrechnung passiert. ( selbst abrechnender Mandant)
ich habe ein falsches Austrittsdatum hinter legt.
Mit der Märzabrechnung habe ich den MA eigentlich rückwirkend zum 31.01.2023 austreten lassen wollen und habe ihn leider zum 31.01.2022 (hier hatte wohl noch ein Kaffee gefehlt 🐵 ) austretten lassen.
In der Probeabrechnung hatte ich ihn mir nicht angesehen, da ja keine Stunden für ihn angefallen waren. Mein Fehler.
Nun wurden mit der Abrechnung natürlich alle Abrechnungen seit dem 02.2022 korrigiert und mir eine Überzahlung ausgeworfen. Und auch eine falsches SV Ende gesetzt.
Wie gehe ich hier richtig vor damit alles wieder richtig ist und auch die richtigen Meldungen veranlasst werden.
Ich wollte eine Wiederabrechnung mit dem korrektem Austrittsdatum anstoßen. Aber ist das ausreichend? Oder muss ich noch eine Korrektur/ oder Storno auslösen? Mit den SV Meldungen habe ich noch nicht so verstanden und raus.
Vielen Dank für die Hilfe!
LG Uta
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Uta,
hier reicht es aus, wenn Sie das Austrittsdatum entsprechend ändern und dann eine Wiederholungsabrechnung für den letzten Monat nur für diesen einen AN vornehmen.
Am besten vorher eine Probeabrechnung durchführen und schauen, dass die Daten passen.
Wenn bisher Überweisungsträger erstellt worden sind, dann müssen Sie noch zusätzlich einen Nettoabzug z.B. "bereits erhalten" über den kompletten Zeitraum erfassen. Das würde ich aber als Gesamtsumme im letzten Monat vornehmen.
Gruß
Björn
04.04.2023
13:20
zuletzt bearbeitet am
05.04.2023
09:52
von
Selina_Heubeck
Hallo Björn,
Probeabrechnung habe ich gemacht die schaut gut aus. Nur folgendes Fehlerprotokoll kam dabei raus:
Berater- und Mandantennummer
Berater- und Mandantennummer wurde im Beitrag von @Selina_Heubeck geschwärzt, siehe Nutzungsbedingungen & Datenschutz Nr. 5
Beste Grüße
Uta
Hallo Uta,
es muss noch die Steuer-ID-Nummer hinterlegt werden und dann würde ich den Austritt zum 31.12.2022 vornehmen, wenn im Januar 2023 schon kein Gehalt mehr geflossen ist.
Danach sollten die Hinweise bzw. Fehler weg sein.
Gruß
Björn
Und eine kleine Datenschutz-Anmerkung:
In den letzten beiden Hinweisen stehen Arbeitnehmernamen im Hinweistext.